Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2007/48: Teilrevision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes · 29 Seiten
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Folgende weitere allgemeine Bemerkungen wurden eingebracht:
• Die Kantone BE, OW, SG und SO, der SGV, der Schweizerische Arbeitgeberverband,
die Centres Sociaux Protestants sowie SODK, SKOS und IVSK übten Kritik an der isolierten Analyse, den fehlenden Einbezug des Gesamtsystems und die mangelnde finanz- und sozialpolitische Gesamtsicht. Die IVSK argumentiert, dass sich der Gesetzgeber seit der Einführung des Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) bei Revisionen eine formelle Harmonisierung der Spezialgesetze wünsche. Bei dieser Vorlage seien die Vorschläge zuwenig aus der Gesamtsicht koordiniert worden.
• Mehrere Kantone (AG, BS, GL, OW, SG, SH, SO, TG, UR, ZG) sowie der Schweizeri-
sche Gemeindeverband und die VSGP befürchten eine Verlagerung der Kosten auf die Sozialhilfe und somit eine Verschiebung der Kosten zu den Kantonen und Gemeinden. Der Schweizerische Städteverband weist im Übrigen darauf hin, dass diese Kosten nicht im Nationalen Finanzausgleich (NFA) abgegolten werden. Die SODK argumentiert, es sei nicht Aufgabe der Sozialhilfe, Folgen der strukturellen Änderungen auf dem Arbeitsmarkt aufzufangen.
• Insbesondere der SGV, aber auch der Kanton TG weisen darauf hin, dass mit dem vor-
geschlagenen Modell die Schulden zu langsam abgebaut werden. Dies beinhalte die Gefahr, dass die Beitragserhöhungen prozyklisch eingeführt werden.
• Die FDK bemängelt ein unausgewogenes Verhältnis zwischen Mehreinnahmen und
Sparmassnahmen, da bei den Sparmassnahmen Einsparungen enthalten sind, welche auch ohne Revision durchgeführt werden können.
• Die FDP, die SVP, der SGV, economiesuisse, der Schweizerische Arbeitgeberverband;
SWISSMEM, le Centre Patronal, AGVS und suissetec fordern, zusätzliche Sparmassnahmen zu prüfen (Taggeldsysteme, Degressionsmodelle, stärkere Kontrollen und härtere Sanktionen).
• Die PdAS hält fest, dass die ALV nur wegen Abschaffung der solidarischen Mitfinanzie-
rung der hohen Einkommen in Schieflage geraten sei und ist nicht einverstanden damit, dass die Folgen nun die Arbeitslosen tragen sollen.
• Vernehmlasser aus dem linken Spektrum lehnen die vorgeschlagenen Sparmassnahmen
ab, da sie meist mit Missbrauch begründet seien und die Wirtschaft stark genug sei, um die Sanierung der ALV allein zu finanzieren. Eine gut ausgebaute ALV sei als Gegengewicht zum liberalen Arbeitsrecht notwendig. Zudem müssen Ausgaben der ALV als Investitionen in die Qualifikation und den Erhalt der Arbeitsmarktfähigkeit der Arbeitslosen angesehen werden.
• Der VSAA fordert, dass der Personenfreizügigkeit Rechnung getragen wird. Der Kanton
JU weist auf die Auswirkungen der Personenfreizügigkeit auf ältere Arbeitnehmende und auf Peripherieregionen hin.
• Für den Schweizerischen Städteverband beinhaltet die Vorlage restriktive Zugangsbe-
stimmungen (Beitragszeit), welche flexible Arbeitsformen benachteiligen. Die Vorlage zeige ein veraltetes Bild des Arbeitsmarktes und veraltete Familienbilder. Verschiedene Verbände und Gewerkschaften der Kunstbranche weisen darauf hin, dass die geplanten Massnahmen auf der Leistungsseite Freiberufler mit befristeten Anstellungen und häufig wechselnden Arbeitgebern besonders stark treffen (v.a. die stärkere Koppelung der Beitrags- an die Leistungszeit, die Berechnung des Zwischenverdienstes, die verlängerte Wartezeit nach dem Studium). Zusätzlich befürchten sie die Aushebelung der bei der letzten Revision getroffenen Sonderregelung.
Teilrevision des AVIG / Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens 4/29