Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2007/48: Teilrevision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes · 29 Seiten
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Art. 85g Abs. 5 Haftung der Kantone gegenüber dem Bund (Haf-
tungsrisikovergütung)
Die Streichung der Haftungsrisikoversicherung sowie der Grundsatz der angemessenen Entschädigung des Haftungsrisikos der Kantone ist grundsätzlich nicht bestritten.
2 Vernehmlasser stimmen kommentarlos zu, die CVP und die Grüne Partei der Schweiz. Ablehnende Stellungnahmen gibt es keine.
Art. 88 Abs. 1 Bst. d Arbeitgeber
Die Erfüllung der gesetzlichen Auskunfts- und Meldepflicht der Arbeitgeber soll ohne Ermächtigung durch die versicherte Person erfolgen.
Der Änderung stimmen 4 Vernehmlasser zu.
Kantone BS
Spitzenverbände und Schweizerischer Arbeitgeberverband, economiesuisse, SBV Sozialpartner
5 Vernehmlasser sprechen sich gegen die Änderung aus.
Parteien der Grünen Partei
Spitzenverbände und CGAS, SIT
Sozialpartner
Organisationen PPE und ADCN
3 der zustimmenden Vernehmlasser erachten die Änderung als Klärung der rechtlichen Situation, 2 davon stufen die Änderung zudem als Erleichterung ein.
Die ablehnenden Vernehmlasser sehen in der Änderung eine Verletzung der Datenschutzrechte der versicherten Person bzw. der Schweigepflicht und beantragen die Beibehaltung der aktuellen Regelung.
Art. 90a Beteiligung des Bundes (Erhöhung des Bundesbei-
trages)
Die Beteiligung des Bundes an den Kosten für die Finanzierung der öffentlichen Arbeitsvermittlung und der arbeitsmarktlichen Massnahmen wird an die höhere durchschnittliche Arbeitslosigkeit angepasst und um 0,009 Prozentpunkte erhöht.
6 Vernehmlasser befürworten die Anpassung.
Parteien SVP
Spitzenverbände und SGV, SBV, Schweizerischer Arbeitgeberverband, Centre Patronal Sozialpartner
Organisationen AGVS
8 Vernehmlasser lehnen den Vorschlag ab.
Parteien JUSO
Kantone BE, BS, VS, ZH
Spitzenverbände und SGB, UNIA
Sozialpartner
Organisationen FDK
Teilrevision des AVIG / Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens 20/29