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Vernehmlassung 2007/85: Verordnung des ASTRA zur Strassenverkehrskontrollverordnung (VSKV-ASTRA) und zur Überarbeitung der themenbezogenen Weisungen · 23 Seiten
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Beilage 1 Entwurf inkl. Erläuterungen zur "Verordnung des ASTRA zur Strassenverkehrskontrollverordnung"
10 Atem-Alkoholkontrolle
1. Messserie:
1. Messung: ‰ Zeit:
2. Messung: ‰ Zeit:
2. Messserie:
1. Messung: ‰ Zeit:
2. Messung: ‰ Zeit:
Aufklärung über die Folgen der Anerkennung
Anerkennung der Atem-Alkoholkontrolle
Die Anerkennung des tieferen Messwertes hat beweisrechtliche Folgen.
Gestützt auf die Feststellung der Blutalkoholkonzentration werden
massnahmerechtliche (Führerausweisentzug, Verwarnung oder Fahrverbot) und strafrechtliche (Busse) Verfahren eingeleitet.
Hinweis:
Die unterzeichnende Person anerkennt den tieferen Wert der Atem-Alkoholmessungen, und zwar:
a. bei Werten von 0,50 ‰ und mehr, aber weniger als 0,80 ‰, wenn sie ein
Motorfahrzeug geführt hat;
b. bei Werten von 0,50 ‰ und mehr, aber weniger als 1,10 ‰, wenn sie ein
motorloses Fahrzeug oder ein Motorfahrrad geführt hat;
c. bei Werten von 0,10 ‰ und mehr, aber weniger als 0,80 ‰, wenn sie als
Fahrlehrer oder Fahrlehrerin tätig gewesen ist.
Atem-Alkoholmessung ja nein
anerkannt
Ort, Datum: Unterschrift:
11 Betäubungsmittelvortest
nein ja Zeit:
Grund für die Durchführung:
Urin Speichel Schweiss positiv negativ positiv negativ positiv negativ THC/Cannabis:
Opiate:
Kokain:
Amphetamine:
Methadon:
12 Arzneimittelvortest
nein ja Zeit:
Grund für die Durchführung:
Urin
positiv negativ
Benzodiazepine
Barbiturate
Datum: Unterschrift des/der protokollierenden Polizisten/Polizistin:
13 Auftragsbestätigung/Auftragserteilung zur Blutentnahme/Urinasservierung und Analyse auf:
Alkohol
Betäubungsmittel
Arzneimittel
Die Ärztin/der Arzt wurde von … beauftragt, gestützt auf Artikel 12 der Strassenverkehrskontrollverordnung vom 28. März 2007 (SKV), eine Blutprobe/Urinprobe zu entnehmen.