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Vernehmlassung 2007/85: Verordnung des ASTRA zur Strassenverkehrskontrollverordnung (VSKV-ASTRA) und zur Überarbeitung der themenbezogenen Weisungen · 23 Seiten

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Beilage 1 Entwurf inkl. Erläuterungen zur "Verordnung des ASTRA zur Strassenverkehrskontrollverordnung"

10 Atem-Alkoholkontrolle

1. Messserie:

1. Messung: ‰ Zeit:

2. Messung: ‰ Zeit:

2. Messserie:

1. Messung: ‰ Zeit:

2. Messung: ‰ Zeit:

Aufklärung über die Folgen der Anerkennung

Anerkennung der Atem-Alkoholkontrolle

Die Anerkennung des tieferen Messwertes hat beweisrechtliche Folgen.

Gestützt auf die Feststellung der Blutalkoholkonzentration werden

massnahmerechtliche (Führerausweisentzug, Verwarnung oder Fahrverbot) und strafrechtliche (Busse) Verfahren eingeleitet.

Hinweis:

Die unterzeichnende Person anerkennt den tieferen Wert der Atem-Alkoholmessungen, und zwar:

a. bei Werten von 0,50 ‰ und mehr, aber weniger als 0,80 ‰, wenn sie ein

Motorfahrzeug geführt hat;

b. bei Werten von 0,50 ‰ und mehr, aber weniger als 1,10 ‰, wenn sie ein

motorloses Fahrzeug oder ein Motorfahrrad geführt hat;

c. bei Werten von 0,10 ‰ und mehr, aber weniger als 0,80 ‰, wenn sie als

Fahrlehrer oder Fahrlehrerin tätig gewesen ist.

Atem-Alkoholmessung ja nein

anerkannt

Ort, Datum: Unterschrift:

11 Betäubungsmittelvortest

nein ja Zeit:

Grund für die Durchführung:

Urin Speichel Schweiss positiv negativ positiv negativ positiv negativ THC/Cannabis:

Opiate:

Kokain:

Amphetamine:

Methadon:

12 Arzneimittelvortest

nein ja Zeit:

Grund für die Durchführung:

Urin

positiv negativ

Benzodiazepine

Barbiturate

Datum: Unterschrift des/der protokollierenden Polizisten/Polizistin:

13 Auftragsbestätigung/Auftragserteilung zur Blutentnahme/Urinasservierung und Analyse auf:

Alkohol

Betäubungsmittel

Arzneimittel

Die Ärztin/der Arzt wurde von … beauftragt, gestützt auf Artikel 12 der Strassenverkehrskontrollverordnung vom 28. März 2007 (SKV), eine Blutprobe/Urinprobe zu entnehmen.