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Vernehmlassung 2007/85: Verordnung des ASTRA zur Strassenverkehrskontrollverordnung (VSKV-ASTRA) und zur Überarbeitung der themenbezogenen Weisungen · 23 Seiten

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Beilage 1 Entwurf inkl. Erläuterungen zur "Verordnung des ASTRA zur Strassenverkehrskontrollverordnung"

Art. 42 Meldungen an das Bundesamt für Verkehr (BAV) Die Meldungen an das BAV erfolgen durch die Zustellung einer Kopie des Anzeigerapportes an die Untersuchungsbehörden.

Erläuterungen:

Relevante Delegationsbestimmung: Art. 45 Abs. 3 SKV

9. Kapitel: Inkrafttreten

Art. 43 Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2008 in Kraft.

Erläuterungen:

Zeitgleich mit der VSKV treten alle betroffenen und entsprechend überarbeiteten Weisungen in Kraft:

- Weisungen über polizeiliche Geschwindigkeitskontrollen und Rotlichtüberwachung im Strassenverkehr

- Weisungen über polizeiliche Gewichtskontrollen mit Brücken- und Radlastwaagen im Strassenverkehr

- Weisungen über die polizeiliche Kontrolle der Fahrzeugabmessungen mit Profilmessanlagen

- Weisungen betreffend die Feststellung der Fahrunfähigkeit im Strassenverkehr

- Weisungen über die verkehrspolizeiliche Kontrolle beim Grenzübertritt