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Vernehmlassung 2007/85: Verordnung des ASTRA zur Strassenverkehrskontrollverordnung (VSKV-ASTRA) und zur Überarbeitung der themenbezogenen Weisungen · 23 Seiten
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Beilage 1 Entwurf inkl. Erläuterungen zur "Verordnung des ASTRA zur Strassenverkehrskontrollverordnung"
Anhang 5 Prüfliste für die Kontrolle der Gefahrguttransporte auf der Strasse (Art. 40)
1. Kontrollort:
2. Datum:
3. Uhrzeit:
4. Nationalitätskennzeichen und amtl. Kennzeichen des Fahrzeugs:
5. Nationalitätskennzeichen und amtl. Kennzeichen des Anhängers/Sattelanhängers:
6. Transportunternehmen/Anschrift:
7. Fahrer/in: Amtl. Ausweis: Ja Nein
Beifahrer/in: Amtl. Ausweis: Ja Nein
8. Absender, Anschrift, Verladeort: (1) (2)
9. Empfänger, Anschrift, Entladeort: (1) (2)
10. Gesamtmenge Gefahrgut je Beförderungseinheit (in Tonnen):
11. Freigrenze gem. ADR 1.1.3.6 überschritten Ja Nein
12. Verkehrsträger in loser Schüttung Versandstück Tank
Dokumente an Bord
13. Beförderungspapier: kontrolliert OBV Anzeige nicht anwendbar
14. Schriftliche Weisungen: kontrolliert OBV Anzeige nicht anwendbar
15. Bilaterale/multilaterale kontrolliert Anzeige nicht anwendbar
Vereinbarung, nationale
Genehmigung:
16. Zulassungsbescheinigung kontrolliert Anzeige nicht anwendbar
Fahrzeug:
17. Schulungsbescheinigung kontrolliert OBV Anzeige nicht anwendbar
Fahrer/in:
Beförderung
18. Gut zur Beförderung kontrolliert Anzeige nicht anwendbar
zugelassen:
19. Fahrzeug zur Beförderung kontrolliert Anzeige nicht anwendbar
zugelassen:
20. Gut zugelassen als lose kontrolliert Anzeige nicht anwendbar
Schüttung, im Versand-
stück, im Tank:
21. Zusammenladeverbot: kontrolliert Anzeige nicht anwendbar
22. Beladen / Ladungssiche- kontrolliert Anzeige nicht anwendbar
rung(3):
23. Austreten von Gütern kontrolliert Anzeige nicht anwendbar
oder Beschädigung des
Versandstücks (3):
24. Versandstück/Tank ge- kontrolliert Anzeige nicht anwendbar
prüft/codiert (2) (3):
25. UN-Nr. und Gefahrzettel kontrolliert Anzeige nicht anwendbar
am Versandstück:
26. Grosszettel (Placards) auf kontrolliert Anzeige nicht anwendbar
Tank/Fahrzeug:
27. Kennzeichnung Beförde- kontrolliert OBV Anzeige nicht anwendbar
rungseinheit
(orangfarbene
Tafel/erwärmter Zustand):