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Vernehmlassung 2007/85: Verordnung des ASTRA zur Strassenverkehrskontrollverordnung (VSKV-ASTRA) und zur Überarbeitung der themenbezogenen Weisungen · 23 Seiten
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Beilage 1 Entwurf inkl. Erläuterungen zur "Verordnung des ASTRA zur Strassenverkehrskontrollverordnung"
Ausrüstung
28. Sonstige Ausrüstung kontrolliert Anzeige nicht anwendbar
(Teil 8 ADR):
29. Zusatzausrüstung gemäss kontrolliert Anzeige nicht anwendbar
Sondervorschrift:
30. Ausrüstung gemäss kontrolliert Anzeige nicht anwendbar
schriftlichen Weisungen:
31. Feuerlöscher: kontrolliert OBV Anzeige nicht anwendbar
SDR-Bestimmungen
32. Alkoholverbot: kontrolliert Anzeige nicht anwendbar
33. Erhöhte Haftpflicht- kontrolliert Anzeige nicht anwendbar
versicherung:
34. Befahren des linken kontrolliert Anzeige nicht anwendbar
Fahrstreifens in mit Sig-
nal "Tunnel" bezeichneten
Tunnel:
Zusätzliche Angaben
35. Gegebenenfalls schwerwiegendste Gefahren- Kat. I Kat. II Kat. III
kategorie der festgestellten Verstösse:
36. Ahndung der festgestellten Verwarnung Geldbusse Sonstige (Verzei-
Verstösse: (OBV) gung)
37. Stillgelegt: Ja Nein
38. Bemerkungen:
39. Uhrzeit / Kontrollende:
40. Kontrollbehörde / Prüfer/in:
(Stempel, Unterschrift + Kurzzeichen)
(1)Nur ausfüllen, wenn für einen Verstoss von Bedeutung
(2)Bei Sammelladung unter "Bemerkungen" angeben
(3)Prüfung auf sichtbare Verstösse
Erläuterungen:
Die Prüfliste basiert auf Anhang I der Richtlinie 95/50/EG, zuletzt geändert durch Richtlinie 2004/112/EG.