Vorlage
Vernehmlassung 2008/19: Änderung des Energiegesetzes, der Energieverordnung und der Verordnung über das Plangenehmigungsverfahren für elektrische Anlagen · 39 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 12Fedlex · Vorlage
Anhang 2.6/ Entwurf vom 6. Oktober 2008 (Art. 7 Abs. 1 und 2, 10 Abs. 1–4, 11 Abs. 1, 21a Abs. 1)
Anforderungen an das Inverkehrbringen von netzbetriebenen kombinierten Haushalts-Wasch-Trocken-Automaten
1 Geltungsbereich
1.1 Dieser Anhang gilt für netzbetriebene elektrische kombinierte Haushalts-
Wasch-Trocken-Automaten.
1.2 Geräte, die auch mit anderen Energiequellen betrieben werden können, sind
vom Anwendungsbereich dieses Anhangs ausgenommen.
2 Anforderungen für das Inverkehrbringen
Geräte nach Ziffer 1.1 dürfen in Verkehr gebracht werden, wenn sie mindestens die Anforderungen an die Energieeffizienzklasse C nach der Richtlinie 96/60/EG der Kommission vom 19. September 1996 erfüllen.12
3 Energietechnisches Prüfverfahren
Der Energieverbrauch und weitere Eigenschaften der in Ziffer 1 genannten Geräte werden nach der europäischen Norm EN 50229 gemessen.
4 Konformitätserklärung
Die Konformitätserklärung muss folgende Angaben enthalten:
a. Namen und Adresse des Herstellers oder seines in der Schweiz niedergelassenen Vertreters;
b. eine Beschreibung des Gerätes;
c. eine Erklärung, dass das betreffende Gerät die Anforderungen nach Ziffer 2 erfüllt;
d. Namen und Adresse der Person, welche die Konformitätserklärung für den Hersteller oder seinen in der Schweiz niedergelassenen Vertreter unterzeichnet.
12 ABl. L 338 vom 28.12.1996, S. 85 Der Text der Richtlinien kann beim BBL, Verkauf Bundespublikationen, 3003 Bern, zu den in der Gebührenverordnung Publikationen vom 23. Nov. 2005 (SR 172.041.11) festgehaltenen Bedingungen oder beim Schweizerischen Informationszentrum für technische Regeln (switec), Mühlebachstr. 54, 8008 Zürich, bezogen werden.