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Vernehmlassung 2008/19: Änderung des Energiegesetzes, der Energieverordnung und der Verordnung über das Plangenehmigungsverfahren für elektrische Anlagen · 39 Seiten
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Fluoreszenz-Technologie. Dieser Zuschlag gilt nur einmal, unabhängig von der Anzahl oder den Abmessungen der Lichtquelle.
L. Geräte mit Rechnerleistung - 0.5
Geräte, welche für den Betrieb die Rechnerleistung eines Computers benötigen , also ohne Computer weder drucken, kopieren noch scannen können. Dieser Zuschlag ist anwendbar für Geräte, welche für ihre Grundfunktionen einen externen Computer benötigen. Dieser Zuschlag gilt nicht für Geräte, welche einen Computer als reine Datenquelle nutzen.
M. Schnurloses Telefon - 0.8
Dieser Zuschlag kann in Anspruch genommen werden, wenn das Gerät zusammen mit einem schnurlosen Telefon benutzt werden kann. Dieser Zuschlag gilt nur einmal, unabhängig von der Anzahl der schnurlosen Telefone, mit welchen das Gerät Verbindung hat. Dieser Zuschlag betrifft nicht die eigentliche Stromversorgung der schnurlosen Telefone.
N. Speicher - 1.0 W per 1 Gb
Dieser Zuschlag betrifft die im Gerät selber vorhandene Speicherkapazität für Daten, unabhängig von der Speichertechnologie. Der Zuschlag wird linear zur Speicherkapazität berechnet. Zum Beispiel ist bei einem Speicher von 2.5 Gb, ein Zuschlag von 2.5 W erlaubt; bei einer Speicher-kapazität von 0.5 Gb ein Zuschlag von 0.5 W.
O. Lade- oder Netzgeräte mit einer - 0.05 * (Ausangegebenen Ausgangsleistung über gangsleistung 10 W – 10 W)
Dieser Zuschlag ist für alle netzbetriebenen Bürogeräte mit Druckfunktion anwendbar, nicht jedoch für Scanner. Der Zuschlag für ein internes oder externes Lade- oder Netzgerät berechnet sich aufgrund der vom Hersteller des Ladegerätes angegebenen Ausgangsleistung (keine gemessene Grösse). Beispiel: wenn ein Lade- oder Netzgerät einen Anschluss mit 3 A und 12 V hat, ist seine Ausgangsleistung 36 W und der erlaubte Zuschlag beträgt 0.05*(36-10) W = 0.05*26 W =1.3 W. Für Geräte, welche mehr als eine Spannung erzeugen, bildet die Summe aller Leistungen von allen Spannungen die Berechnungsgrundlage. Beispiel: ein Gerät mit 3 A und 24 V, sowie 1.5 A und 5 V hat eine Gesamtleistung vom (3* 24) + 1.5*5) W = 79.5 W und einen erlaubten Zuschlag von 0.05*(79.5-10) W = 3.475 W.