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Vernehmlassung 2008/19: Änderung des Energiegesetzes, der Energieverordnung und der Verordnung über das Plangenehmigungsverfahren für elektrische Anlagen · 39 Seiten

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Anhang 2.15/ Entwurf vom 6. Oktober 2008 (Art. 7 Abs. 1 und 2, 10 Abs. 1–4, 11 Abs. 1, 21a Abs. 1 Bst. c)

Anforderungen an das Inverkehrbringen von netzbetriebenen, externen Stromversorgungsgeräten (Netzgeräte, Ladegeräte)

1 Geltungsbereich

1.1 Dieser Anhang gilt für serienmässig hergestellte, netzbetriebene, externe

Stromversorgungsgeräte (Ladegeräte), welche:

a. dazu dienen, vom Elektrizitätsnetz eingehenden Wechselstrom in Gleich- oder Wechselstrom mit tieferer Spannung zu transformieren;

b. zur gleichen Zeit nur eine feste Spannung von Gleich- oder Wechselstrom erzeugen;

c. gemeinsam mit Geräten verkauft oder für Geräte vorgesehen sind, welche von einem Ladegerät mit Strom versorgt werden;

d. physisch von der Einheit getrennt sind, für welche sie Strom liefern (separates Gerät);

e. fest oder temporär mit dem Gerät verbunden sind, für welches sie den Strom für den Betrieb liefern; und

f. über eine nominelle Ausgangsleistung vom maximal 250 W verfügen.

1.2 Vom Geltungsbereich dieses Anhangs ausgenommen sind unterbrechungslo-

se Stromversorgungsgeräte.

2 Anforderungen für das Inverkehrbringen

2.1 Geräte nach Ziffer 1.1 dürfen in Verkehr gebracht werden, wenn sie folgen-

de Anforderungen erfüllen:

Maximale Leistungsaufnah- a. ≤ 0.5 W für 0 W ≤ Pn ≤ 10 W me im Modus “nicht Laden”: b. ≤ 0.75 W für 10 W ≤ Pn ≤ 250 W

Erforderlicher mittlerer c. ≥ 0.49 * Pn für Pn < 1 W;

Wirkungsgrad beim Laden d. ≥ 0.09 * ln(Pn ) + 0.49 für 1 W ≤ Pn ≤ 49.0 W

e. ≥ 0.84 für Pn > 49 W

2.2 „Nicht Laden“ ist ein Modus, bei welchem das Ladegerät mit dem Elektrizi-

tätsnetz verbunden, aber von der Einheit getrennt ist, für welche es Strom liefert.

"Laden" ist ein Modus, bei welchem das Ladegerät mit dem Stromnetz und gleichzeitig mit der Einheit verbunden ist, für welche es Strom liefert.

Der Wirkungsgrad ist das Verhältnis der Leistungsabgabe an den Verbraucher zur dazu notwendigen Eingangsleistung. Der mittlere Wirkungsgrad berechnet sich als