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Vernehmlassung 2008/19: Änderung des Energiegesetzes, der Energieverordnung und der Verordnung über das Plangenehmigungsverfahren für elektrische Anlagen · 39 Seiten
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durch die Richtlinie 96/89/EG der Kommission vom 17. Dezember 19968.
7.2 Falls der spezifische Energieverbrauch der Normprüfung für das Programm
„Baumwolle 60°C“ weniger als 0.17 kWh/kg Wäsche beträgt, kann auf der Energieetikette die Energieeffizienz mit A+ anstatt mit A deklariert werden.
7.3 Wer Haushaltswaschmaschinen in Verkehr bringt, muss dafür sorgen, dass
die Energieetikette an den Ausstellungsexemplaren der genannten Geräte, auf der Verkaufsverpackung und in den Verkaufsunterlagen (Prospekt, Bedienungsanleitung usw.) erscheint.
8 Übergangsregelung
Geräte, die die Anforderungen dieses Anhangs nicht erfüllen, sind spätestens bis zum 31. Dezember 2009 vom Markt zu nehmen.
8 ABl. L 338 vom 28.12.1996, S. 85 Der Text der Richtlinien kann beim BBL, Verkauf Bundespublikationen, 3003 Bern, zu den in der Gebührenverordnung Publikationen vom 23. Nov. 2005 (SR 172.041.11) festgehaltenen Bedingungen oder beim Schweizerischen Informationszentrum für technische Regeln (switec), Mühlebachstr. 54, 8008 Zürich, bezogen werden