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Vernehmlassung 2008/19: Änderung des Energiegesetzes, der Energieverordnung und der Verordnung über das Plangenehmigungsverfahren für elektrische Anlagen · 39 Seiten

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Anhang 2.13/ Entwurf vom 6. Oktober 2008 (Art. 7 Abs. 1 und 2, 10 Abs. 1–4, 11 Abs. 1, 21a Abs. 1 Bst. c)

Anforderungen an das Inverkehrbringen von netzbetriebenen Bürogeräten mit Druck- und/oder Scannfunktion (Kopierer, Drucker, Fax, Scanner, Multifunktionsgeräte)

1 Geltungsbereich

1.1 Dieser Anhang gilt für serienmässige hergestellte, netzbetriebene Bürogeräte

mit Druck- und/oder Scannfunktionen. Er gilt für folgende Geräte:

a. Fax;

b. digitale Vervielfältiger;

c. Drucker;

d. Kopierer;

e. Scanner;

f. multifunktionale Geräte.

1.2 Ausgenommen sind Geräte:

a. mit einer Ausgabe von Formaten grösser als DIN A2;

b. mit einer kontinuierlichen Ausgabe in einer Breite von mehr als 420 mm;

c. mit einer Ausgabe, die auf Formate kleiner als DIN A6 beschränkt ist; oder

d. mit einer Ausgabegeschwindigkeit von mehr als 65 DIN A4-Seiten (oder einer äquivalenten Fläche in einem anderen Format) pro Minute.

1.3 Für die Abgrenzungen des Geltungsbereichs sind die Standardeinstellungen

der vom Werk ausgelieferten Konfiguration massgeblich. Nachträglich ein- oder angebaute Optionen werden nicht berücksichtigt.

2 Anforderungen für das Inverkehrbringen

2.1 Geräte nach Ziffer 1.1 ohne Fax-Fähigkeit dürfen in Verkehr gebracht wer-

den, wenn sie im Aus- und Schlaf-Modus höchstens 1 Watt Leistung aufnehmen, solche mit Fax-Fähigkeit, wenn sie im Schlaf-Modus höchstens 2 Watt Leistung aufnehmen.

2.2 Für weitere Funktionen können zu den 1 bzw. 2 Watt nach Ziffer 2.1 maxi-

mal drei Werte der folgenden Tabelle addiert werden (Zuschlag).