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Vernehmlassung 2008/19: Änderung des Energiegesetzes, der Energieverordnung und der Verordnung über das Plangenehmigungsverfahren für elektrische Anlagen · 39 Seiten
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Anhang 2.13/ Entwurf vom 6. Oktober 2008 (Art. 7 Abs. 1 und 2, 10 Abs. 1–4, 11 Abs. 1, 21a Abs. 1 Bst. c)
Anforderungen an das Inverkehrbringen von netzbetriebenen Bürogeräten mit Druck- und/oder Scannfunktion (Kopierer, Drucker, Fax, Scanner, Multifunktionsgeräte)
1 Geltungsbereich
1.1 Dieser Anhang gilt für serienmässige hergestellte, netzbetriebene Bürogeräte
mit Druck- und/oder Scannfunktionen. Er gilt für folgende Geräte:
a. Fax;
b. digitale Vervielfältiger;
c. Drucker;
d. Kopierer;
e. Scanner;
f. multifunktionale Geräte.
1.2 Ausgenommen sind Geräte:
a. mit einer Ausgabe von Formaten grösser als DIN A2;
b. mit einer kontinuierlichen Ausgabe in einer Breite von mehr als 420 mm;
c. mit einer Ausgabe, die auf Formate kleiner als DIN A6 beschränkt ist; oder
d. mit einer Ausgabegeschwindigkeit von mehr als 65 DIN A4-Seiten (oder einer äquivalenten Fläche in einem anderen Format) pro Minute.
1.3 Für die Abgrenzungen des Geltungsbereichs sind die Standardeinstellungen
der vom Werk ausgelieferten Konfiguration massgeblich. Nachträglich ein- oder angebaute Optionen werden nicht berücksichtigt.
2 Anforderungen für das Inverkehrbringen
2.1 Geräte nach Ziffer 1.1 ohne Fax-Fähigkeit dürfen in Verkehr gebracht wer-
den, wenn sie im Aus- und Schlaf-Modus höchstens 1 Watt Leistung aufnehmen, solche mit Fax-Fähigkeit, wenn sie im Schlaf-Modus höchstens 2 Watt Leistung aufnehmen.
2.2 Für weitere Funktionen können zu den 1 bzw. 2 Watt nach Ziffer 2.1 maxi-
mal drei Werte der folgenden Tabelle addiert werden (Zuschlag).