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Vernehmlassung 2008/19: Änderung des Energiegesetzes, der Energieverordnung und der Verordnung über das Plangenehmigungsverfahren für elektrische Anlagen · 39 Seiten

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a. alle Angaben, die für die eindeutige Identifizierung des Geräts erforderlich sind;

b. Angaben und gegebenenfalls Zeichnungen über die wichtigsten Merkmale des Modells, insbesondere über Aspekte, die für den Energieverbrauch des Modells von besonderer Bedeutung sind wie Abmessungen, Inhalt(e), Merkmale der Belüftung und der Isolation sowie Besonderheiten;

c. die Gebrauchsanleitung;

d. die Ergebnisse der Energieverbrauchsmessungen Gemäss der europäischen Norm EN 50304 und deren Klassierung aufgrund der Richtlinie 2002/40/EG der Kommission vom 8. Mai 200217;

e. alle Prüfberichte.

6 Prüfstelle

Das Bundesamt anerkennt eine Stelle als Prüfstelle (Art. 21a Abs. 1 Bst. c), wenn diese:

a. frei ist von jeglichen kommerziellen, finanziellen und anderen Einflüssen, welche die Prüfungsergebnisse beeinträchtigen könnten;

b. ausreichend geschultes und erfahrenes Personal einsetzt;

c. über geeignete Räumlichkeiten und Einrichtungen verfügt;

d. ein geeignetes Dokumentationssystem unterhält;

e. sicherstellt, dass Daten, an deren Geheimhaltung ein schützenswertes Interesse besteht, geheim gehalten werden.

7. Angabe des Energieverbrauchs und Kennzeichnung

7.1 Die Angabe des Energieverbrauchs und die Kennzeichnung erfolgen ge-

mäss:

a. der Richtlinie 92/75/EWG des Rates vom 22. September 199218 über die Angabe des Verbrauchs an Energie und anderen Ressourcen durch Haushaltsgeräte mittels einheitlicher Etiketten und Produktinformationen; und

b. der Richtlinie 2002/40/EG der Kommission vom 8. Mai 200219 zur Durchführung der Richtlinie 92/75/EWG des Rates betreffend die Energieetikettierung für Elektrobacköfen.

17 ABl. L 128 vom 15.05.2002, S. 45

18 ABl. L 297 vom 13.10.1992, S. 16

19 ABl. L 128 vom 15.05.2002, S. 45 Der Text der Richtlinien kann beim BBL, Verkauf Bundespublikationen, 3003 Bern, zu den in der Gebührenverordnung Publikationen vom 23. Nov. 2005 (SR 172.041.11) festgehaltenen Bedingungen oder beim Schweizerischen Informationszentrum für technische Regeln (switec), Mühlebachstr. 54, 8008 Zürich, bezogen werden.