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Vernehmlassung 2009/127: Totalrevision der Verordnung über den Umgang mit Organismen in geschlossenen Systemen (Einschliessungsverordnung, ESV) · 39 Seiten

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Einschliessungsverordnung 814.912

2 Besondere Sicherheitsmassnahmen

2.1 Tätigkeiten mit gentechnisch veränderten oder pathogenen Organismen Über die allgemeinen Sicherheitsmassnahmen hinaus sind, je nach Art und Klasse der Tätigkeit, besondere Sicherheitsmassnahmen zu ergreifen, die: a. dem im Einzelfall ermittelten Risiko Rechnung tragen müssen; b. dem Stand der Sicherheitstechnik entsprechen müssen; c. nach Sicherheitsstufen in bestimmten Anlagen in nachfolgender Tabelle aufgeführt sind, wobei die Angaben unter den Sicherheitsstufen 1−4 den Anforderungen für die Durchführung von Tätigkeiten der Klassen 1−4 entsprechen; d. für die Lagerung und den innerbetrieblichen Transport von Organismen sinngemäss gelten.

Tabelle

Legende:

A bedeutet, dass die Massnahme für Labor- und Produktionstätigkeiten mit Flüssigkulturen

im Grossmassstab erforderlich ist. Als Grossmassstab gilt die Verwendung von Flüssigkulturen in Volumina grösser als 500 Liter für Klasse 1, 100 Liter für Klasse 2 und 10 Liter für die Klassen 3 und 4.

a bedeutet, dass die Massnahme für alle übrigen Labor- und Produktionstätigkeiten erfor-

derlich ist.

b bedeutet, dass die Massnahme für Tätigkeiten in Gewächshäusern erforderlich ist.

c bedeutet, dass die Massnahme für Tätigkeiten in Anlagen mit Tieren erforderlich ist.

[ ] bedeutet, dass die Massnahme für den in Klammern gesetzten Tätigkeitsbereich erforder-

lich ist, jedoch geändert, ersetzt oder weggelassen werden kann, wenn das zuständige Bundesamt dies bewilligt.

– bedeutet, dass die entsprechende Massnahme nicht erforderlich ist.

MSW II/III bedeutet mikrobiologische Sicherheitswerkbank der Klasse II/III.

HEPA-Filter bedeutet High Efficiency Particulate Air Filter (Hochleistungs-Schwebstofffilter).

Nr. Sicherheitsmassnahmen Sicherheitsstufe

1 2 34

Gebäude

1 Arbeitsbereich von – – A – A a A a

übrigen Bereichen räum- – – b b

lich abgetrennt

– – c c

2 Zugang zum Arbeits- – – A a A a A a

bereich eingeschränkt – b b b

– c c c