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Vernehmlassung 2009/127: Totalrevision der Verordnung über den Umgang mit Organismen in geschlossenen Systemen (Einschliessungsverordnung, ESV) · 39 Seiten

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Einschliessungsverordnung 814.912

Anhang 2

Ermittlung und Bewertung des Risikos

Anhang 2.1 (Art. 6 und 25)

Gruppierung der Organismen

1 Risikoermittlung

1 Zur Ermittlung des Risikos, welches vom Vorkommen eines Organismus für Mensch, Tier und Umwelt sowie für die biologische Vielfalt und deren nachhaltige Nutzung ausgeht, sind insbesondere folgende Kriterien zu berücksichtigen:

a. Pathogenität und Letalität;

b. Virulenz bzw. Attenuation;

c. Infektionsmodus, Infektionsdosis und Infektionswege;

d. Abgabe von nichtzellulären Einheiten wie Toxinen und Allergenen;

e. reproduktive Zyklen, Überlebensstrukturen;

f. Wirtsspektrum;

g. Grad der natürlichen oder erworbenen Immunität des Wirtes;

h. Muster der Resistenz bzw. Empfindlichkeit gegenüber Antibiotika sowie anderen spezifischen Agenzien;

i. Verfügbarkeit geeigneter Prophylaxe und geeigneter Therapien;

j. Vorhandensein onkogener Nukleinsäuresequenzen;

k. Mutagenität;

l. Virusproduktion und Virusausscheidung bei Zelllinien;

m. parasitäre Eigenschaften;

n. potenzielle Kontamination mit pathogenen Mikroorganismen;

o. Umweltansprüche;

p. Erfahrung mit der Ausbreitung oder der Ausbreitung von eng verwandten Organismenarten in der Schweiz oder in andern Ländern (Invasivitätspotenzial);

q. Verfügbarkeit geeigneter Techniken, um den betroffenen Organismus zu erfassen, nachzuweisen, zu identifizieren, zu überwachen und zu bekämpfen.