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Vernehmlassung 2009/127: Totalrevision der Verordnung über den Umgang mit Organismen in geschlossenen Systemen (Einschliessungsverordnung, ESV) · 39 Seiten
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Einschliessungsverordnung 814.912
Anhang 2
Ermittlung und Bewertung des Risikos
Anhang 2.1 (Art. 6 und 25)
Gruppierung der Organismen
1 Risikoermittlung
1 Zur Ermittlung des Risikos, welches vom Vorkommen eines Organismus für Mensch, Tier und Umwelt sowie für die biologische Vielfalt und deren nachhaltige Nutzung ausgeht, sind insbesondere folgende Kriterien zu berücksichtigen:
a. Pathogenität und Letalität;
b. Virulenz bzw. Attenuation;
c. Infektionsmodus, Infektionsdosis und Infektionswege;
d. Abgabe von nichtzellulären Einheiten wie Toxinen und Allergenen;
e. reproduktive Zyklen, Überlebensstrukturen;
f. Wirtsspektrum;
g. Grad der natürlichen oder erworbenen Immunität des Wirtes;
h. Muster der Resistenz bzw. Empfindlichkeit gegenüber Antibiotika sowie anderen spezifischen Agenzien;
i. Verfügbarkeit geeigneter Prophylaxe und geeigneter Therapien;
j. Vorhandensein onkogener Nukleinsäuresequenzen;
k. Mutagenität;
l. Virusproduktion und Virusausscheidung bei Zelllinien;
m. parasitäre Eigenschaften;
n. potenzielle Kontamination mit pathogenen Mikroorganismen;
o. Umweltansprüche;
p. Erfahrung mit der Ausbreitung oder der Ausbreitung von eng verwandten Organismenarten in der Schweiz oder in andern Ländern (Invasivitätspotenzial);
q. Verfügbarkeit geeigneter Techniken, um den betroffenen Organismus zu erfassen, nachzuweisen, zu identifizieren, zu überwachen und zu bekämpfen.