Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2009/27: Verordnung zum Schutz vor Passivrauchen (Passivrauchschutzverordnung, PRSV) · 36 Seiten

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Gesundheitsschutz in der Verordnung, und verlangen weitergehende Massnahmen zur Schliessung von Lücken.

Analog kritisieren die Gastronomieverbände die Verordnung oder lehnen sie gar ab, während der Gastronomiepersonalverband den Schutz vor Passivrauchen weiter ausbauen möchte.

Die Tabakverbände und die Tabakindustrie lehnen die Verordnung durchwegs ab. Bei einzelnen Bestimmungen machen sie darauf aufmerksam, dass ihre Tätigkeiten eingeschränkt würden.

Die Präventions-, Gesundheits- und Konsumentenorganisationen stimmen der Verordnung grundsätzlich zu, obwohl sie die vielen Ausnahmen im Bundesgesetz ablehnen. Sie begrüssen, dass der Rahmen des Gesetzes ausgenützt wird, um den bestmöglichen Schutz der Arbeitnehmenden zu gewährleisten. Gleichzeitig verlangen sie eine genaue Beobachtung des Vollzugs, um Missbrauch zu verhindern.

Die Verbände der speziellen Institutionen wie Heime und Justizvollzug begrüssen die Verordnung zwar grundsätzlich, möchten aber auf spezifische Situationen zugeschnittene Ausnahmen machen können, insbesondere um den Investitionsbedarf in Grenzen zu halten.

2.2 Verzicht auf eine Stellungnahme

VöV verzichtet auf eine Stellungnahme.

GDK verzichtet auf eine detaillierte Stellungnahme, überlässt diese den Kantonen.

2.3 Verweis auf eine Stellungnahme

Folgende Vernehmlassungsteilnehmer schliessen sich anderen Teilnehmern an:

─ Dagm der Stellungnahme von JTI

─ GV ZG der Stellungnahme des SGV

─ LL SG der Stellungnahme von LL CH

─ SBV der Stellungnahme von AWMP

─ SFF der Stellungnahme von AWMP

─ SGV der Stellungnahme von AWMP

─ Villiger den Stellungnahmen von VSZ und IGF

Folgende Vernehmlassungsteilnehmer schliessen sich für Teile anderen Teilnehmern an:

─ SAV der Stellungnahme Gastro CH und hotel für Gastronomiebereiche

─ ECON der Stellungnahme SAV für den Schutz der Arbeitnehmenden (Art. 5)

─ SAV der Stellungnahme H+ für die Belange der speziellen Einrichtungen (Art. 6)

─ hotel der Stellungnahme Gastro CH für die Anhänge

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