Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2009/27: Verordnung zum Schutz vor Passivrauchen (Passivrauchschutzverordnung, PRSV) · 36 Seiten

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Für JU, FDP, SVP, Neuch, sene sowie 5 Wirtschaftsverbände (CNCI, CVCI, IGF, SAV, SWBV), 7 Tabakfirmen und –verbände (BAT, Cigarette, JTI, PMI, PMP, VST, VSTH) und 10 Gastronomieverbände (ASCO, Gastro AG, Gastro BE, Gastro CH, Gastro FR, Gastro SO, Gastro SZ, Gastro ZH, GV TG, Gilde) geht die Definition der geschlossenen Räume zu weit; der Geltungsbereich des Gesetzes solle nicht auf Aussenräume ausgedehnt werden. AWMP, Contadis, FER, GSSM, Oettinger, Säuberli, SBrV, SMS, SRF und VSZ halten fest, dass die Definition dem normalen Sprachgebrauch widerspreche, von dem das Parlament ausgegangen sei, und verlangen die Streichung. Für Contadis, Oettinger und Säuberli ist ein Raum offen, wenn eine ganze Front oder die Decke geöffnet werden könne. SAV kritisiert, dass die Definition keine Rücksicht auf die verschiedenen Gegebenheiten an Arbeitsplätzen nehme. Rauchen werde damit auch auf kleineren Balkonen und im Tunnelbau verboten, obwohl die Luftzirkulation dort genügend sei. Wo eine genügende Luftzirkulation herrsche, welche einer Aussenluft-Situation gleichkomme, sei nicht von einem geschlossenen Raum auszugehen.

Terrassen und Festzelte

TI, SKS und 23 Präventions- und Gesundheitsorganisationen (ASN, AT, Cipret FR, Cipret VD, Cipret VS, CVS, FMH, KL BB, KL CH, LC NE, LL AG, LL BB, LL CH, LL GL, LL SO, LL TG, LL ZH, LP NE, PHS, SHS, sfa, VSF NE, ZRF) begrüssen, dass geschlossene Terrassen und Zelte unter das Rauchverbot fallen.

3 Kantone (BE, SZ, VS) befürchten, dass die Kontrolle bei entfernbaren Seitenwänden unmöglich sei. Die Kantone BL und LU bezweifeln, dass die Regelung in Festzelten vollzogen werden könne. Die Städte möchten festschreiben, dass die Öffnungen während der Betriebsdauer nicht geschlossen werden dürfen, um Missbrauch vorzubeugen. BE hat sich für eine Regelung entschieden, die statt einer komplizierten Umschreibung Wintergärten und Festzelte als Innenraum definiert. ZH möchte Sonderregelungen für Fumoirs in Festzelten prüfen, weil die technischen Anforderungen nicht erreicht werde können. BAT findet es unsinnig, dass Rauchende die Terrasse zum Rauchen verlassen müssen.

EKTP findet es störend, dass in Sportstadien ohne Dach geraucht werden darf, da dies eine massive Belästigung der nichtrauchenden Bevölkerung darstelle. Pro aere verlangt, dass in Sportstadien ohne Dach nicht geraucht werden dürfe.

NE, VD und CVCI stellen fest, dass ihre kantonalen Regelungen weniger weit gingen. Im Kanton Waadt fallen gegen aussen offene Räume wie Terrassen und Innenhöfe nicht unter das Gesetz, wenn sie abgetrennt sind vom Innenraum, zu dem sie gehören. CVCI befürchtet eine erneute Änderung auf Kantonsebene. Im Kanton Neuenburg gelten Räume als geschlossen, die nicht mindestens eine permanent offene Seite haben.

Material der Abtrennung

SAV und 10 Gastronomieverbände (ASCO, Gastro AG, Gastro BE, Gastro CH, Gastro FR, Gastro SO, Gastro SZ, Gastro ZH, GV TG, Gilde) verlangen, dass luftdurchlässige Materialien nicht gleich behandelt werden wie solide Mauern. Es gelte, die innere Logik der Verordnung zu wahren: Raucherräume müssten «durch feste Bauteile dicht abgetrennt» sein, entsprechend müssten nicht feste Bauteile und undichte Materialien als nicht geschlossen gelten. Auch hotel fordert, luftdurchlässige Abtrennungen zur offenen Fläche zu zählen. CVP findet die Luftzirkulation ausreichend, wenn eine zweite Seite wenigstens teilweise luftduchlässig sei. Für BAT und ECON ist die Irrelevanz des Materials nicht nachvollziehbar, SH findet dies fraglich.

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