Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2009/27: Verordnung zum Schutz vor Passivrauchen (Passivrauchschutzverordnung, PRSV) · 36 Seiten

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Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c

Hotel stimmt der Ausnahmeregelung explizit zu, hält aber gleichzeitig fest, dass sehr viele Hotels bereits rauchfrei seien oder mindestens Nichtraucherzimmer anbieten. PHS findet den Vorschlag vertretbar, hätte aber in Hotels ein Rauchverbot vorgezogen. JU, SP und 13 Präventions- und Gesundheitsorganisationen (AT, Cipret FR, CVS, FMH, LC NE, LL AG, LP NE, KL BB, KL CH, sfa, SHS, VSF NE, ZRF) möchten die Ausnahme streichen, weil der Aufenthalt in Hotels freiwillig sei, meist nur kurz dauere und die Mobilität der Gäste nicht eingeschränkt sei; Hotels seien nicht gleichzusetzen mit den Institutionen unter a und b. EKTP, IVA, VSAA und 6 Präventionsorganisationen (Cipret FR, LL AG, LP NE, pro aere, VSF NE, ZRF) verlangen die Streichung der Ausnahme, weil Hotels Raucherräume einrichten können.

JU, SP, IVA, VSAA und 17 Präventions- und Gesundheitsorganisationen (ASN, AT, Cipret FR, Cipret VD, Cipret VS, CVS, FMH, LC NE, LL AG, KL BB, KL CH, LP NE, SAN ZH, sfa, SHS, VSF NE, ZRF) schlagen vor, dass für Hotels die gleichen Bedingungen gelten sollen wie für die Gastronomie und diese einen Anteil Raucherzimmer einrichten können, die gekennzeichnet, separat belüftet und abgetrennt sind. Zudem dürfe keine Belästigung von Raucherzimmern ausgehen.

3.8.1 Artikel 6 Absatz 2

SKS und 10 Präventions- und Gesundheitsorganisationen (KL BB, LC NE, LL BB, LL CH, LL GL, LL SO, LL TG, LL ZH, PHS, SAN ZH) möchten explizit präzisieren: «Spezielle Einrichtungen sind grundsätzlich rauchfrei.» SKS und 7 Präventionsorganisationen (LL AG, LL BB, LL CH, LL GL, LL SO, LL TG, LL ZH) möchten die Formulierung verbessern: Es könne der Eindruck entstehen, Raucherzimmer seien die Norm. BL schlägt vor, dass interessierten Personen – auf Nachfrage hin – ein Zimmer mit Raucherlaubnis zur Verfügung gestellt wird, sofern die Institution dies anbietet.

OW und TG lehnen die Anforderung zum Angebot von Nichtraucherzellen als praxisuntauglich ab.

Besonders in Untersuchungsgefängnissen mit vielen Wechseln könnte es vorkommen, dass keine Nichtraucherzellen zur Verfügung stehen und eine Verlegung nötig wäre.

BL, SP, Städte und 12 Präventions- und Gesundheitsorganisationen (ASN, AT, Cipret FR, Cipret VD, CVS, FMH, KL BB, KL CH, LC NE, sfa, SHS, ZRF) möchten, dass auch in Hotels und Beherbergungsstätten ein Nichtraucherzimmer verlangt werden könne, und dass der Absatz entsprechend auch für Art. 6 Abs. 1 Bst. c gelte.

3.9 Artikel 7: Änderungen bisheriges Recht

TG und SP erklären sich explizit mit der Streichung des Artikels 19 des Arbeitsgesetzes einverstanden. JU, IVA und VSAA sprechen sich gegen eine Streichung aus, weil dies die Position des Arbeitnehmenden schwäche. Das Vollzugsverfahren des Arbeitsgesetzes soll weiterhin gültig sein.

3.10 Artikel 8: Übergangsbestimmungen

3.10.1 Artikel 8 Absatz 1 und 2

NE, ZH, HGU, IVA, SKS, VSAA und 22 Präventions- und Gesundheitsorganisationen (ASN, AT, Cipret FR, CVS, FMH, KL BB, KL CH, LC NE, LL AG, LL BB, LL CH, LL GL, LL SO, LL, TG, LL ZH, PHS, pro aere, sene, sfa, SHS, SAN ZH, ZRF) erachten die Übergangsfristen als genügend und angepasst.

EKTP, Cipret VD und Cipret VS erachten Übergangsfristen als nicht erforderlich; der Betrieb sei auch weiterhin möglich, wenn die Raucherräume noch nicht eingerichtet seien. VS fordert, dass für Lokale, die keine Raucherräume einrichten, die Übergangsfrist nicht gilt; dies würde die Nichtrauchenden nur

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