Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2009/27: Verordnung zum Schutz vor Passivrauchen (Passivrauchschutzverordnung, PRSV) · 36 Seiten

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langt, dass auch in Casinos bediente Raucherräume möglich sein sollten, damit dort Tischspiele angeboten werden können.

Bemerkungen nur zum Absatz 2 (Testen von Tabakprodukten)

NE, KMU-Forum, BAT und PMP begrüssen, dass auf die Aktivitäten der Tabakindustrie Rücksicht genommen werde und der Produktionsstandort Schweiz für diese Industrie attraktiv bleibe. ECON lobt diese Regelung als branchenspezifisches Beispiel für eine pragmatische Umsetzung des Schutzes vor Passivrauchen. CVCI, BAT und PMP möchte die Ausnahmeregelung auch auf Drittfirmen ausweiten, die für die Tabakindustrie Aufträge ausführten. BAT, Cigarette, JTI, PMI und PMP beantragen, dass die Kantone im Einzelfall weitergehende Bewilligungen für Forschungsaktivitäten ausstellen könnten. SAV möchte einen neuen Ausnahmeartikel «Produktion von Tabakprodukten» schaffen:

«Arbeitnehmende dürfen für die Entwicklung und zum Testen von Tabakprodukten in gekennzeichneten Räumlichkeiten beschäftigt werden.»

KV und Städte befürchten, dass diese Regelung eine längere und konzentriertere Exposition mit sich bringe als in Gastronomiebetrieben und fordern weitergehende Massnahmen wie medizinische Kontrollen zu Lasten des Arbeitgebers oder das Festlegen von maximalen Aufenthaltsstunden. Suisse pro verlangt besonderen Schutz durch aktive und passive Schutzmassnahmen. Zudem müssten Arbeitnehmende und Schadstoffquellen weit möglichst getrennt werden.

3.7.2 Artikel 5 Absatz 3

BE, SAJV und SHV begrüssen den weitergehenden Schutz für Minderjährige, schwangere Frauen und stillende Mütter. NW, SGB und die Städte finden diese Wiederholung der bestehenden Gesetzgebung unnötig, SAV findet sie Gesetzessystematik falsch. SGB und die Städte schlagen vor, die eindeutigere Formulierung aus den Erläuterungen zu verwenden: «Der Arbeitgeber darf schwangere Frauen und stillende Mütter nicht für die Arbeit in Raucherräumen heranziehen. Sofern keine gleichwertige Ersatzarbeit zugewiesen werden kann, besteht Anspruch auf 80% des Lohnes.» AI befürchtet, dass dadurch die Anstellungsmöglichkeiten für jugendliche Lernende und junge Frauen im Gastgewerbe erschwert würden. CP und CVAM weisen darauf hin, dass ein entsprechendes Verbot direkt im Arbeitsgesetz geregelt werden müsse, dies aber übertrieben sei. BE regt eine Überprüfung der Formulierung an, damit kein Unterschied zum Arbeitsrecht entstehe, welches zum Beispiel die Familienbetriebe ausnehme.

FMH möchte Minderjährigen den Zugang zu Raucherräumen und Raucherlokalen ganz verbieten.

AWMP, GSSM, SRF und VSZ schlagen vor, die Alterslimite auf 16 zu reduzieren; dies entspreche dem am häufigsten von den Kantonen gewählten Abgabealter für Zigaretten.

TI möchte Personen mit Atemweg- und Herzkreislauferkrankungen ebenfalls von der Arbeit in Raucherräumen und Raucherbetrieben ausschliessen.

3.8 Artikel 6: Spezielle Einrichtungen

GE, VS, ZH, GREA und FVS begrüssen die Ausnahmen für spezielle Einrichtungen. Diese seien konform mit der Rechtsprechung des Bundesgerichts (VS), und berücksichtigten die Schutzinteressen der Rauchenden vor den unerwünschten Folgen erzwungener Abstinenz (FVS).

Die Städte befürchten, dass die Ausnahmeregelungen für spezielle Einrichtungen zu weit gehen und die Arbeitnehmenden dadurch ungenügend geschützt seien. ZH, EKTP und pro aere verlangen als Ergänzung, dass die Personen in umliegenden Räumen geschützt werden müssten bzw. aus Raucherzimmern keine Rauchbelästigung in andere Räume dringen dürfe. VS und pro aere finden es sinnvoll, auch für diese Räume zum Schutz des Personals Lüftungsvorschriften zu erlassen. Cipret

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