Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2010/124: Änderung des Bundesgesetzes über Kartelle, Teil 2: Umsetzung der Motion Schweiger (07.3856): Ausgewogeneres und wirksameres Sanktionssystem für das Kartellrecht · 28 Seiten

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Bericht zu den Ergebnissen des zweiten Vernehmlassungsverfahrens vom 30. März 2011

Die SVP begrüsst die vorgeschlagenen Anpassungen grundsätzlich, verlangt aber gewisse Ergänzungen.

Die CVP befürwortet die Anliegen der Motion.

Die FDP hat die Motion immer unterstützt.

3.1.3 Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete

Der SSV anerkennt die Wichtigkeit der vorgeschlagenen Revision, verzichtet aber aus Kapazitätsgründen auf eine Stellungnahme.

3.1.4 Gesamtschweizerische Dachverbände

Der Schweizerische Arbeitgeberverband verzichtet auf eine eigene Stellungnahme, da er bei jener von economiesuisse mitgearbeitet hat.

economiesuisse befürwortet die Anliegen der Motion, lehnt die im Vernehmlassungsverfahren unterbreiteten Änderungsvorschläge jedoch ab. Für economiesuisse ist eine wirksame Durchsetzung des Wettbewerbsrechts mit einer klaren Orientierung am Verschuldensprinzip, einer starken präventiven Wirkung und einer ordnungspolitisch sachgerechten Sanktionierung wichtig. economiesuisse verlangt, dass der erste Teil der Kartellrechtsrevision anzugehen ist, ohne die notwendigen weiteren vertiefenden Abklärungen von Sanktionen gegen natürliche Personen abzuwarten.

SwissBanking geht mit economiesuisse einig. SwissBanking versteht zwar die Anliegen der Motion Schweiger, hält die zur Vernehmlassung stehende Vorlage in wesentlichen Teilen aber für unausgereift. SwissBanking erklärt sich bereit, zur Überarbeitung der Vorlage in einer Expertengruppe mitzuwirken.

Travail.Suisse lehnt die vorgeschlagene Revision ab, die zu einer Schwächung des KG führen würde.

Der SGV erachtet die Revision als unnötig und ist der Ansicht, dass sie die Wirksamkeit des KG schwächt und den Unternehmen, insbesondere den KMU, schadet.

Die Swiss Retail Federation ist der Meinung, dass die Vorschläge einerseits nicht in die von der Motion verlangte Richtung gehen und andererseits schwer umzusetzen sind.

3.1.5 Kommission

Die WEKO begrüsst die Diskussionen für eine wirksamere Durchsetzung des KG, ist allerdings der Ansicht, dass die in der Motion beantragten Änderungen nicht zu diesem Ziel beitragen, sondern das KG im Gegenteil schwächen.

3.1.6 Konsumentenorganisationen

Die acsi, die SKS und die FRC akzeptieren das erste Anliegen der Motion und die Ergänzung von Artikel 49a KG, lehnen die Sanktionen gegen natürliche Personen aber ab.

3.1.7 Gerichte

Wie dies in der Praxis üblich ist, äussern sich die Gerichte nicht zum materiellen Inhalt der Unterlagen (Gewaltentrennung). Das BGer, das BStGer und das BVGer verzichten daher auf eine Stellungnahme.

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