Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2010/124: Änderung des Bundesgesetzes über Kartelle, Teil 2: Umsetzung der Motion Schweiger (07.3856): Ausgewogeneres und wirksameres Sanktionssystem für das Kartellrecht · 28 Seiten
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Bericht zu den Ergebnissen des zweiten Vernehmlassungsverfahrens vom 30. März 2011
Nach Ansicht zahlreicher Kreise sind solche Sanktionen gegen natürliche Personen im Rahmen des KG bereits heute möglich (zumindest im Wiederholungsfall auf dem Wege des Verwaltungsstrafrechts).
Mehrere Teilnehmende geben zu bedenken, dass der Nachweis des Vorsatzes schwierig zu erbringen sei und dies bei unsicheren Fällen zu langen und komplexen Verfahren führen könnte. Obwohl gewisse Teilnehmende die Einführung einer Kronzeugenregelung als notwendig erachten, machen andere geltend, dass dies einen Bruch mit der Rechtstradition bedeuten würde. Nach Meinung gewisser Teilnehmenden könnte sich die Betroffene oder der Betroffene anstatt zu Kooperieren auf das Zeugnisverweigerungsrecht berufen und Beweise vernichten.
Viele Teilnehmende halten die Koordination der Verfahren gegen Unternehmen und natürliche Personen für schwierig. Ein solches System würde nur funktionieren, wenn die gerichtliche Beurteilung der natürlichen Personen erst nach der endgültigen Verurteilung des Unternehmens stattfindet. Dies würde aber bedeuten, dass die natürlichen Personen Jahre auf ihren Urteilsspruch warten müssen.
Fast die Hälfte der Teilnehmenden, die eine Sanktionierung natürlicher Personen ablehnen, zeigten sich Variante A gegenüber nicht völlig abgeneigt, würden Variante B aber unter keinen Umständen unterstützen.
Dagegen sprach sich unter den Teilnehmenden, die solche Sanktionen begrüssen würden, der Grossteil für Variante B aus.
3 Die Stellungnahmen im Einzelnen
3.1 Allgemeine Bemerkungen von Vernehmlassungsteilnehmenden
3.1.1 Kantone
Die Kantone AI, AR, BL, BS, BE, GR, SG und SH lehnen die im Vernehmlassungsverfahren unterbreiteten Änderungsvorschläge zur Umsetzung der Motion Schweiger ab. Die Kantone AR und BE sind der Ansicht, dass die Änderungsvorschläge das geltende Kartellrecht nicht sinnvoll ergänzen, sondern dieses im Gegenteil sogar schwächen könnten. Der Kanton AR hält die vorgeschlagenen Massnahmen zudem für zu wenig wirksam, was zu übertrieben langen, kostspieligen und komplexen Prozessen führen könnte.
Der Kanton ZH lehnt eine Revision des KG ab.
Die VDK weist darauf hin, dass die neuen vorgeschlagenen Massnahmen keine überzeugenden Vorteile für das geltende Kartellrecht bringen.
Der Kanton OW ist skeptisch gegenüber diesen neuen Instrumenten und würde ein einfacheres Sanktionssystem begrüssen.
Der Kanton GL unterstützt beide zur Umsetzung der Motion unterbreiteten Vorschläge.
Der Kanton SO begrüsst grundsätzlich alle Massnahmen zur allgemeinen Stärkung des Kartellrechts. Er präzisiert allerdings, dass die Mehrausgaben in einem vernünftigen Rahmen bleiben müssen.
3.1.2 Politische Parteien
Die SP und die GPS lehnen die Revisionsvorlage ab.