Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2011/25: Revision im Bereich Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände · 3 Seiten
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Für die Substanz L-Citrullin wurde der Text (nur für Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke) gestrichen.
Mit Entscheidung der Kommission vom 12. Oktober 2009 zur Genehmigung des Inverkehrbringens eines Lipidextrakts aus antarktischem Krill Euphausia superba als neuartige Lebensmittelzutat ge-
3 mäss der Verordnung (EG) Nr. 258/97 des Europäischen Parlaments und des Rates (2009/752/EG) wurde Krillöl in der EU als neuartige Lebensmittelzutat, u.a. in Nahrungsergänzungsmitteln und diätetischen Lebensmitteln für besondere medizinische Zwecke zugelassen. Krillöl wurde deshalb als mögliche Quelle für DHA und EPA ergänzt. Im Weiteren wurden die zulässigen Verbindungen der neu in Anhang 13 aufgenommenen Substanzen aufgeführt.
Die Substanz konjugierte Linolsäure wurde in die Kategorie 4 von Anhang 14 aufgenommen.
Zudem wurden in diesem Anhang Fehler, die sich in den letzten Revisionen eingeschlichen haben,korrigiert.
Anhang 15
Dieser Anhang wird aufgehoben.
3 ABl. L 268 vom 13.10.2009, S. 33.