Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2011/25: Revision im Bereich Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände · 696 Seiten
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unternommen haben, um den zur Zeit gültigen Grenzwert von 0.05 mg/l einzuhalten, stellt diese Verschärfung des Grenzwertes für Arsen vor grosse Probleme. Es wird nicht mehr überall möglich sein, durch Entfernen arsenhaltiger Quellen vom Trinkwassernetz oder durch Zumischen von Trinkwasser, das nicht arsenhaltig ist, den vorgesehenen Grenzwert von 0.01 mg/l einzuhalten. Es werden erhebliche finanzielle Investitionen (Aufbereitungsverfahren) notwendig sein, um den geforderten Grenzwert einzuhalten.
Das BAG ging bislang davon aus, dass mit einem Grenzwert von 0.05 mg/l ein ausreichender Gesundheitsschutz für die Konsumenten besteht. Eine Studie aus dem Jahre 2005 betreffend den Arsengehalt im Walliser Trinkwasser bestätigt dies (Brüschweiler, B. J. et al. (2005): Occurence of arsenic in drinking water of the canton of Valais – Part II: Epidemiological comparison between arsenic concentrations and cancer incidence rates. Mitt. Lebensm. Hyg. 96: 106–117). Von der Herabsetzung des Arsen-Grenzwertes sind im Wallis zurzeit mindestens 12 Gemeinden betroffen. Es ist gut abzuwägen, ob das Verhältnis von Kosten und Nutzen in diesem Fall stimmt.
In die Erwägungen einzubeziehen ist zudem: Bei einem lokal konsumierten Produkt wie Leitungswasser besteht kein unmittelbarer Druck, Höchstwerte an ausländische Anforderungen anzupassen. Die Senkung des Arsen-Grenzwertes für Trinkwasser sollte vielmehr nur dann vorgenommen werden, wenn sie aus toxikologischen Gründen zwingend erscheint.
Leider sind die wissenschaftlichen Grundlagen für die Postulierung eines neuen Arsen-Grenzwertes immer noch unbefriedigend. Sowohl die Auftrags-Analyse des BfR 20051) als auch die EFSA-Studie 20092) kommen zum Schluss, dass hinsichtlich Arsen (in all seinen Formen) in Lebensmitteln hinsichtlich Verzehrsmengen und hinsichtlich Vorgehensweise zur toxikologischen Ableitung von Arsen-Höchst-werten keine ausreichenden wissenschaftlichen Grundlagen vorliegen. Auch wenn ein Minimierungsgebot für anorganisches Arsen gilt, so fehlt doch letztlich eine überzeugende toxikologische Be¬wertung und Begründung des neuen Grenzwertes angesichts der wenig konsistenten international verfügbaren Studien und der fehlenden spezifischen Daten für die Bevölkerung der betroffenen Gebiete (beispielsweise Konsumgewohnheiten und Arsengehalte der konsumierten Lebensmittel für die betreffenden Gebiete der Schweiz).
1) FoBiG, 2005. Umweltforschungsplan des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit. Verfahren zur Ableitung von Höchstgehalten für krebserzeugende Umweltkontaminaten in Lebensmitteln. Endbericht. Forschungs- und Beartungsinstitut für Risikobewertung, Freiburg i. Br., im Auftrag des Bundesinsituts für Risikobewertung.
2) European Food Safety Authority, 2009. Scientific Opinion on