Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2011/25: Revision im Bereich Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände · 696 Seiten

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Verbraucher repräsentative Probe ergibt.“

Staatskanzlei des Kan- Liste 4 Das BAG will im Gegensatz zur Richtlinie 2003/40/EG für Mineral- Übergangsbestimmungen

tons Obwalden wässer für Fluorid keine Gehalte bis 5 mg/l zulassen und schlägt Mineralwasser, das hinsichtlich des Fluoridgehalts den Vorgaben der Richtlinie

vor, aus gesundheitlichen Gründen den bisherigen Toleranz¬wert 2003/40/EG entspricht, darf noch bis zum 31. Dezember 2017 nach bisherigem von 1.5 mg/l für Trinkwasser neu als Grenzwert für Mineral¬wasser Recht an Konsumentinnen und Konsumenten abgegeben werden.

zu verankern.

Für die Einhaltung dieses Grenzwertes müssen eine Reihe fluorid-

haltiger Mineralwässer, die heute auf dem Markt sind, entfluoridiert

werden. Die Planung, Finanzierung und Realisierung der dazu

nötigen Anlagen ist mit der vorgesehenen Übergangsfrist von ei-

nem Jahr nicht umsetzbar. Dazu kommt, dass ausländische Mine-

ralwässer mit Fluoridgehalten über 1.5 mg/l trotz Warnhinweis in

der Schweiz nicht mehr verkehrsfähig wären (eine Zulassung via

Allgemeinverfügung gestützt auf das THG wäre nicht möglich, da

der Gesundheitsschutz bei einer Überschreitung des Grenzwerts

von 1.5 mg/l nach Schweizer Auslegung nicht gewährleistet ist).

Staatskanzlei des Kan- Liste 4 Ein Toleranzwert für Nitrat von 50 mg/kg in Mineralwasser ist vor Festlegung des Toleranzwertes für Nitrat in natürlichem Mineralwasser auf 40 tons Obwalden dem Hintergrund des in der revidierten FIV unveränderten Tole- mg/kg.

ranzwertes für Nitrat in Trinkwasser von 40 mg/kg (EU 50 mg/kg)

nicht nachvollziehbar.

Staatskanzlei des Kan- Liste 4 Die Werte für organische chemische Verbindungen mit unbekannter Grenzwerte festlegen:

tons Obwalden Toxizität (TTC-Konzept) sind als Grenzwerte festzulegen. “Spalte 1: Organische chemische Verbindung mit unbekannter Toxizität, aber be-

Begründung siehe unter den allgemeinen Bemerkungen. kannter chemischer Struktur, mit strukturellen Hinweisen auf ein genotoxisches Im Falle einer Grenzwertüberschreitung muss die toxikologische Potential

Bedeutung der betreffenden organischen Verbindung zwingend und Spalte 2: Trinkwasser

in einer angemessenen Zeitspanne durch den Gesetzgeber bewer- Spalte 4: 0.0001 mg/kg”

tet und ein stoffspezifischer Höchstwert festgelegt werden. Erst die

stoffspezifische toxikologische Bewertung auf Bundesebene schafft “Spalte 1: Organische chemische Verbindung mit unbekannter Toxizität, aber beeine geeignete Grundlage, dass die Vollzugsorgane die zum Schutz kannter chemischer Struktur, ohne strukturelle Hinweise auf ein genotoxisches der Gesundheit erforderlichen Massnahmen adäquat festlegen Potential»

können. Bis zum Vorliegen der stoffspezifischen toxikologischen Spalte 2: Trinkwasser

Bewertung gilt das Trinkwasser deshalb als verkehrsfähig. Spalte 4: 0.01 mg/kg“

Staatskanzlei des Kan- Liste 4 Es ist ein neuer Toleranzwert für langlebige künstliche Stoffe von Ergänzung Liste:

tons Obwalden 0.0001 mg/kg in Trinkwasser aufzunehmen. Damit wird eine Kom- “Spalte 1: Langlebiger künstlicher Stoff, sofern nicht separate Regelungen bestehen

patibilität mit der Gewässerschutzverordnung hergestellt. Zudem Spalte 2: Trinkwasser

wird dadurch der Problematik einer allfälligen Kumulation solcher Spalte 3: 0.0001 mg/kg”

Stoffe in der Nahrungsmittelkette Rechnung getragen.

Staatskanzlei des Kan- Liste 4 Die Vorgaben zu den Pestiziden und ihren Abbauprodukten sind zu Präzisierung:

tons Obwalden präzisieren, weil der Begriff "relevant" nicht definiert ist und eine “Spalte 1: Pestizide

klare Abgrenzung zum TTC-Konzept nötig ist. Spalte 2: Trinkwasser

Spalte 3: 0.0001 mg/kg