Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2011/25: Revision im Bereich Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände · 696 Seiten

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betroffenen Gebiete (beispielsweise Konsumgewohnheiten und

Arsengehalte der konsumierten Lebensmittel für die betreffenden

Gebiete der Schweiz).

1) FoBiG, 2005. Umweltforschungsplan des Bundesministeriums für

Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit. Verfahren zur Ablei-

tung von Höchstgehalten für krebserzeugende Umweltkontamina-

ten in Lebensmitteln. Endbericht. Forschungs- und Beratungsinstitut

für Risikobewertung, Freiburg i. Br., im Auftrag des Bundesinsituts

für Risikobewertung.

2) European Food Safety Authority, 2009. Scientific Opinion on

Arsenic in Food. EFSA Panel on Contaminants in the Food Chain

(CONTAM). EFSA Journal 2009; 7(10):1351

Standeskanzlei des Liste 4 Die Werte für organische chemische Verbindungen mit unbekannter Spalte 1: «organische chemische Verbindungen mit unbekannter Toxizität, aber Kantons Graubünden Toxizität (TTC-Konzept) sind als Grenzwerte festzulegen. Begrün- bekannter chemischer Struktur, mit strukturellen Hinweisen auf ein genotoxisches

dung siehe Allgemeine Bemerkungen. Potential»

Spalte 2: Trinkwasser

Spalte 4: 0.0001 mg/kg

Spalte 1: «organische chemische Verbindungen mit unbekannter Toxizität, aber bekannter chemischer Struktur, ohne strukturelle Hinweise auf ein genotoxisches Potential»

Spalte 2: Trinkwasser

Spalte 4: 0.01 mg/kg

Standeskanzlei des Liste 4 Für bisher nicht spezifisch geregelte Substanzen, die neu mit dem Spalte 1: «organische chemische Verbindungen mit unbekannter Toxizität, aber Kantons Graubünden TTC-Konzept geregelt werden, sind tiefere verbindliche Werte, als bekannter chemischer Struktur, ohne strukturelle Hinweise auf ein genotoxisches

die momentan im TTC-Konzept festgelegten, einzuführen. Im Rah- Potential»

men der guten Herstellungspraxis geht es darum, einen künstlichen Spalte 2: Trinkwasser

Eintrag von "nicht spezifisch geregelten Substanzen" ins Trinkwas- Spalte 3: 0.0001 mg/kg

ser zu minimieren. Der Toleranzwert für nicht spezifisch geregelte

Substanzen sollte auf 100 ng/l festgelegt werden.

Standeskanzlei des Liste 4 Es ist ein neuer Toleranzwert für Langlebige, künstliche Stoffe von Spalte 1: Langlebige, künstliche Stoffe, sofern nicht separate Regelungen bestehen Kantons Graubünden 0.0001 mg/kg in Trinkwasser aufzunehmen. Damit wird eine Kom- Spalte 2: Trinkwasser solcher Stoffe in der Nahrungsmittelkette Rechnung getragen.

patibilität mit der Gewässerschutzverordnung hergestellt. Zudem Spalte 3: 0.0001 mg/kg

wird dadurch der Problematik einer allfälligen Kummulation solcher

Stoffe in der Nahrungsmittelkette Rechnung getragen.

Standeskanzlei des Liste 4 Die Vorgaben zu den Pestiziden und ihren Abbauprodukten sind zu Spalte 1: Pestizide

Kantons Graubünden präzisieren, weil der Begriff "relevant" nicht definiert ist und eine Spalte 2: Trinkwasser

klare Abgrenzung zum TTC-Konzept nötig ist. Spalte 3: 0.0001 mg/kg

Spalte 5: gilt je Substanz für organische Pestizide und deren künstliche Abbau- und Reaktionsprodukte

Spalte 1: Pestizide

Spalte 2: Trinkwasser

Spalte 3: 0.0005 mg/kg

Spalte 5: Summe aller organischen Pestizide und deren künstlichen Abbau- und