Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2011/25: Revision im Bereich Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände · 696 Seiten
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ken, die im Anhang 2 Produktegruppe 5 zugeordnet werden können und gleichzeitig in Automaten verkauft werden widersprechen sich die Toleranzwerte für B.cereus (Beispiel: Chokodrink Zuordnung nach Produktgruppe 5 = 1000 KBE B. cereus/ml und Zuordnung nach Produktegruppe 6 = 10'000 KBE B. cereus / ml)
Standeskanzlei des Kan- 42.2 Der Absatz könnte so verstanden werden, dass beide Behandlungen a. - 20 °C, 24 Stunden lang oder tons Graubünden a und b hintereinander zur Anwendung kommen. Durch Einführung b. - 35 °C, 15 Stunden lang.
des Wörtleins "oder" wird die Regelung klarer.
Standeskanzlei des Kan- 44.4 c Umständliche Formulierung: "verarbeitete Fischereierzeugnisse mit neue Formulierung "Sushi, frisch angerichtet zum unmittelbaren tons Graubünden erkaltetem, mit Reisessig unter pH 4,5 gesäuertem Reis (Sushi, Verzehr: 5 °C"
traditionell): 5 °C"
Landeskanzlei des Kan- Generelle Die Absicht, Campylobacteriosen zu bekämpfen, wird ausdrücklich tons Basel-Landschaft Bemerkungen begrüsst. Der Vorschlag des BAG zur Behandlung campylobacterpo-
sitiver Geflügelleber ist ein erster Schritt in die richtige Richtung. Da es sich bei Geflügelleber aber um ein absolutes Nischenprodukt handelt, wird die vorgeschlagene Änderung keinen bedeutenden Einfluss auf die Anzahl Fälle von Campylobacteriose haben. Von unserer Seite begrüsst wird zudem der in der Verordnung über Lebensmittel tierischer Herkunft neu vorgesehene Hygienehinweis auf Verpackungen von Geflügelfleisch.
Campylobacter ist der häufigste bakterielle Verursacher von
Gastroenteritis, und in den letzten Jahren ist eine stete Zunahme der Erkrankungen zu verzeichnen. Aus diesem Grunde sind weitere wirkungsvolle Massnahmen zu treffen.
Aus dem Bericht des BAG "Campylobacter in der Schweiz, Risikofaktoren und Massnahmen zum Umgang mit der Problematik" 2012 geht hervor:
1. Die Ursache für die vielen Erkrankungen ist in der Schweiz selbst zu suchen (Seite 16).
2. "Durch das Festlegen eines Prozesshygienekriteriums würde insbesondere Druck auf die der Verarbeitung vorgelagerten Prozesse ausgeübt werden, beispielsweise im Hinblick auf eine Verbesserung der Hygiene und der Stallhaltung in der Primärproduktion oder eine Optimierung der Schlachtprozesse. Es stellt sich die Frage, auf welcher Prozessstufe ein Prozesshygienekriterium gelten sollte: Ein Prozesshygienekriterium auf Stufe Verarbeitung müsste durch das BAG in Anhang 3 der Hygieneverordnung aufgenommen werden. Ein Kriterium auf Stufe Geflügel-schlachttierkörper unterläge dagegen dem Regelungsbereich des BVET und müsste im Rahmen der Verordnung über das Schlachten und die Fleischkontrolle resp. in der Anleitung des BVET zur Durchführung von mikrobiologischen Untersuchungen im Rahmen der Selbstkontrolle von Schlachtbetrieben geregelt werden" (Zitat, Seite 19).