Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2011/25: Revision im Bereich Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände · 696 Seiten

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Ohne die aktuelle ZuV zu kennen, würde man Dreiviertelbutter und Halbfettbut- nen und Butterzubereitungen beispielsweise folgende ter unter Butter einordnen. Dies ist jedoch nach aktueller ZuV falsch. Es sind die Ergänzung klar und nötig:

gleichen Zusatzstoffe zugelassen wie bei Streichfett (aktuelle ZuV Anhang 7, "2.2.1 Butter, Butterschmalz, Butterfett (inklusive Butter-Ziffer 02.07). fraktionen) und wasserfreies Milchfett, Butterzubereitun-

gen"

"2.2.2 Andere Fett- und Ölemulsionen, einschliesslich Streichfetten (wie Margarine aller Fettgehaltsstufen,

Milchstreichfette, Dreiviertel- und Halbfettbutter) und flüssige Emulsionen"

Mayonnaise und Salatmayonnaise (aktuelle ZuV Anhang 7, Ziffer 10.01)

Wo werden Mayonnaise und Salatmayonnaise eingeordnet? Mayonnaise und Salatmayonnaise

Logischerweise unter Fett- und Ölemulsionen. Dies bedeutet, dass viele Farb- Das explizite Aufführen von Mayonnaise, Salat-

stoffe, die jetzt zulässig sind, nicht mehr erlaubt sind. Ist dies wirklich beabsich- mayonnaise und Salatsaucen unter der richtigen Letigt? bensmittelkategorie ist für eine richtige Interpretation Oder werden Mayonnaise und Salatmayonnaise unlogischerweise neu als notwendig. Falls dies nicht möglich ist, ist für die erwähn-Sauce eingestuft? Diese Produktegruppen inklusive Salatsaucen werden nicht ten Produkte wie bisher eine separate Lebensmittelkatebei den Saucen unter Art. 8 in der Verordnung über Suppen, Gewürze und gorie zu schaffen.

Essig umschrieben.

Das explizite Aufführen von Mayonnaise, Salatmayonnaise und Salatsaucen

unter der richtigen Lebensmittelkategorie ist für eine richtige Interpretation not-

wendig. Falls dies aufgrund der bisher zulässigen Zusatzstoffe nicht mög-lich ist,

ist für diese Produkte eine separate Lebensmittelkategorie zu schaf-fen.

12.1.2. Kochsalzersatz

Es ist unklar, was die EU unter diesem Begriff versteht: Streuwürze, Würzmi-

schung, Würze oder sonst etwas? Oder ist damit ausschliesslich Diätsalz nach 12.1.2. Kochsalzersatz

Art. 7 der Verordnung über Speziallebensmittel gemeint? Es ist unklar, was die EU unter diesem Begriff versteht: Eine genauere Angabe ist zum besseren Verständ¬nis nötig. Streuwürze, Würzmischung, Würze oder oder aus-

schliesslich Diätsalz? Eine genauere Angabe ist zur richtigen Inter¬pretation nötig (Ergänzung der Schweizer 12.2.2 Würzmittel Sachbezeichnungen).

Es ist unklar, was die EU unter dem Begriff "Würzmittel" versteht: Gewürzzube-

reitungen, Gewürzmischungen, Würze, Streuwürze, Würz¬mi-schungen? Eine 12.2.2 Würzmittel

klarere Angabe ist nötig. Es ist unklar, was die EU unter dem Begriff "Würzmittel" Scheinbar fallen auch die Gewürzmischungen unter den Begriff "Würzmittel". In versteht: Gewürzzubereitungen, Ge-würz¬mischungen, der Schweiz sind Gewürz¬mischungen Mischungen, die ausschliess¬lich Ge- Würze, Streuwürze, Würz-mischungen? Eine klarere würze enthalten (Art. 11 Abs. 4 Verordnung über Suppen, Gewürze und Essig). Angabe ist nötig (Ergänzung der Schweizer Sachbe-Farbstoffe sind bisher unzulässig in Gewürzmischungen. Neu steht, dass die zeichnungen). Die Widersprüche sind zu beheben.

Farbstoffe nur in Gewürzmischungen enthalten sein dürfen. Was heisst dies

nun? Es kann doch nicht sein, dass Farbstoffe nur in Gewürzmischungen einge-

setzt werden dürfen und in Gewürzzubereitungen, Würzen, Würzmischungen 6.6.2 Stärkeprodukte

etc. nicht. Oder ist der Titel "Würzmittel" falsch? Was fällt darunter? Gehört Maltodextrin auch dazu?

Unter der Spalte "Einschränkungen/Ausnahmen" steht bei Schwefeldioxid "nur Beispiele (wie Stärke) angeben.

Gewürzmischungen auf Zitrussaftbasis". Bei uns handelt es sich bei einem

solchen Produkt nicht mehr um eine Gewürzmischung, sondern um eine Ge- 12.3 Speiseessig

würzzubereitung. Ergänzung mit "Essigsäure zu Speisezwecken".

12.5 Suppen und Brühen

Zum besseren Verständnis entsprechende Ergänzung / Anpassung u.a. bei den Ergänzung wie: