Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2011/25: Revision im Bereich Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände · 696 Seiten
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setzt werden dürfen und in Gewürzzubereitungen, Würzen, Würzmischungen 6.6.2 Stärkeprodukte
etc. nicht. Oder ist der Titel "Würzmittel" falsch? Was fällt darunter? Gehört Maltodextrin auch dazu?
Unter der Spalte "Einschränkungen/Ausnahmen" steht bei Schwefeldioxid "nur Beispiele (wie Stärke) angeben.
Gewürzmischungen auf Zitrussaftbasis". Bei uns handelt es sich bei einem
solchen Produkt nicht mehr um eine Gewürzmischung, sondern um eine Ge- 12.3 Speiseessig
würzzubereitung. Ergänzung mit "Essigsäure zu Speisezwecken".
12.5 Suppen und Brühen
Zum besseren Verständnis entsprechende Ergänzung / Anpassung u.a. bei den Ergänzung wie:
Kategorien 6.2.2, 12.3, 12.5 und 12.6 und 14.1. "12.5 Suppen und Brühen (Bouillons)"
12.6 Sossen
Es ist unklar, was alles darunter fällt: Sojasauce, (Salat)- Mayonnaise, Salatsauce etc.? Eine entsprechende Ergänzung ist nötig.
"12.6 Saucen (wie …)"
14.1 Nichtalkoholische Getränke
Die Ergänzung diverser Getränke-Sachbe-zeichnungen in der richtigen Kategorie ist zur Ver-mei¬dung von Interpretationsschwierigkeiten nötig: U.a. Fruchtsaftkonzentrat, Sirup, Tafelgetränk, Limonade, Tafel¬wasser, Instant- und Fertig¬getränke (weitere Ausführungen dazu siehe unten).
14.1.1 Wasser, einschliesslich natürlichen Mineralwassers und Quellwasser
sowie jedes in Flaschen abgefüllte oder anderweitig abgepacktes Wasser 14.1.1 Wasser
Unter der Spalte "Einschränkungen/Ausnahmen" steht "nur hergestelltes Tafel- Es wäre sinnvoll, den Titel mit Trinkwasser, künstlichem wasser". Was versteht man darunter? Aufgrund des Schweizer Rechts müsste Mineralwasser und kohlensaurem Wasser zu ergänzen. dies "künstliches Mineralwasser" heissen. Im Schweizer Recht handelt es sich Der Widerspruch hinsichtlich "Tafelwasser" ist zu behebeim Begriff "Tafelwasser" um eine Limonade, bei welchem anstelle des Trink- ben. Unter Bemerkungen ist der Begriff "Tafel-wasser" wassers ein natürliches Mineralwasser verwendet wird (Art. 20 Verordnung über durch "künstliches Mineralwasser" zu ersetzen.
alkoholfreie Getränke). Eine Limonade kann an dieser Stelle nach unserer Sicht Es sollte zudem klarer hervorgehen, dass die Zunicht gemeint sein. Der Widerspruch ist zu beheben. satzstoffe E 343 sowie E 450 - E 452 nur bei künst-
lichem Mineralwasser verwendet werden dürfen.
14.1.3 Fruchtnektare, Gemüsenektare und gleichartige Produkte
Es ist nicht klar, was mit "gleichartige Produkte" gemeint ist. Der Begriff sollte 14.1.3 Fruchtnektare, Gemüsenektare und gleichartige deshalb präzisiert oder weggelassen werden. Produkte
Unklar ist zudem die Angabe "nur Obstsirupe nach schwedischer bzw. finnischer Beim Begriff "gleichartige Produkte" genau angeben, um Tradition". Sirup und Fruchtsirup nach Schweizer Recht können u.a. aufgrund was für Getränke es sich handelt oder den Begriff wegder zulässigen Farbstoffe der Kategorie 14.1.3 nicht zugeordnet werden. Des- lassen.
halb ist die Angabe zu Obstsirup nach schwedischer bzw. finnischer Tradition Die Angabe "nur Obstsirupe nach schwedischer bzw. verwirrend und sollte weggelassen wer¬den. finnischer Tradition" weglassen.
Nicht mehr geregelte Lebensmittelgruppen Nicht mehr geregelte Lebensmittelgruppen
Unter Ziffer 18 werden die verarbeiteten Lebensmittel erfasst, die sonst in keine Sämtliche bisher in der Schweiz geregelte Lebensmittel-Kategorie von 1 bis 17 fallen. Nicht alle Lebensmittelgruppen, die bisher in der gruppen müssen in der Anwendungs-liste (Anhang 3) Schweiz geregelt waren und die in keiner Lebensmittelkategorie von 1 bis 17 erfasst werden. Die Liste ist entsprechend zu ergänzen. zugeordnet werden können, passen in die Kategorie 18. Nachfolgende Beispiele sind nicht abschliessend.