Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2011/25: Revision im Bereich Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände · 696 Seiten

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gibt es solche auf dem Markt.

Geschäftsstelle IG DHS Anh 3 05.4 Verzierungen, Überzüge und Füllungen… Die erwähnten Höchstwerte bzw. deren Anwendung soll Für E 481 - E 482 Natrium- und Calciumstearoyl-2-lactylat in "Knabbereien auf korrigiert oder andernfalls präzisiert werden.

Getreidebasis" werden zwei Höchstwerte genannt:

5000 mg/kg für "Knabbereien auf Getreide- oder Kartoffelbasis" und 2000 mg/kg

für "Knabbereien auf Getreidebasis".

10.2 Eier und Eiprodukte, verarbeitet

Der Zusatzstoff E 1505 Triethylcitrat ist zweimal aufgeführt:

Einmal mit ("Nur Eiklarpulver") und einmal ohne Anwendungseinschränkung.

Geschäftsstelle IG DHS Anh 3 Die gewählte Unterteilung der Kategorie Fleisch ist nicht kongruent mit den A. Ziff. 8

Begriffsdefinitionen gemäss VLtH. So bleibt unklar, ob bzw. mit den nachfolgen- Begriff "nicht verarbeitetes Fleisch ohne Fleischzubereiden Begriffen dasselbe gemeint ist bzw. allfällige Unterschiede bestehen (falls tungen" durch "rohes Fleisch" (-> VLtH) ersetzen

ja, welche?):

- frisches bzw. rohes Fleisch vs. nicht verarbeitetes Fleisch, ausgenommen Begriff "verarbeitetes Fleisch" durch "Fleischerzeugnis-Fleischzubereitungen se" ersetzen

- Fleischerzeugnisse vs. verarbeitetes Fleisch

Im Titel von Ziffer 8.2.4 "Fleischprodukte" durch

"Fleisch¬erzeugnisse" ersetzen

Geschäftsstelle IG DHS Anh 3 Nach der neuen Regelung in B. 04.2.5.2 ist der Zusatz von E 202 in Maronen- B.

krem nicht mehr erlaubt 04.2.5.2

E200-213

Diese Regelung widerspricht der aktuellen Regelung in Anhang 7 Ziffer 21.01 Nur zuckerarme und ähnliche kalorienarme oder zuckerfür Maronencrème, nach der E 202 für Produkte mit einer löslichen Trocken- freie sowie zucker- oder energiereduzierte Produkte masse von weniger als 65% mit einem Höchstwert 1g/kg zugelassen ist.

04.2.5.2

Ebenfalls ist nach der neuen Regelung in B. 04.2.5.1 und 04.2.5.2 eine Konser- E200-213

vierung von Konfitüren mit Sorbinsäure und Sorbaten nicht mehr möglich. Bisher Nur zuckerarme und ähnliche kalorienarme oder zuckerkonnte Konfitüre mit diesen Zusatzstoffen konserviert werden, wenn der Tro- freie sowie zucker- oder energiereduzierte Aufstriche und ckenmasseanteil unter 65 % fiel. Das war speziell für zuckerreduzierte Konfitü- Maronenkrem

ren notwendig. Nach der neuen Regelung dürfen nur zuckerarme oder energie-

arme Konfitüren konserviert werden. Zuckerarm bedeutet max. 5% Zucker

(Anhang 7 LKV). Handelsübliche „light“ Konfitüren haben immer noch einen

Zuckeranteil von ca. 30%. %. Dasselbe gilt für „energiearme“ Konfitüren. Konfi-

türen mit einem derart niedrigen Zuckergehalt (Mono-, Disaccharide) gibt es

unseres Wissens auf dem Schweizer Markt nicht, insofern sollte die Einschrän-

kung erweitert werden.

Geschäftsstelle IG DHS Anh 3 Die Verwendung von E900 ist in 04.2.5.1 für Konfitüre Extra nicht mehr zugelas- B.

sen, der Grund für diese Abweichung zum früheren Anhang 7 Ziffer 21.01 ist 04.2.5.1

nicht ersichtlich, insbesondere ist nicht verständlich, warum nach der neuen E 900 Dimethylpolysiloxan 10mg/kg /l

Regelung E900 für Konfitüren nicht aber für Konfitüre Extra zulässig ist, hier wird

eine einheitliche Zulassung befürwortet.