Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2011/25: Revision im Bereich Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände · 696 Seiten
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Im Gegensatz zur aktuellen Fassung ist nicht mehr klar, worauf sich wird, auf welche Amino-säuren sich dieser Hinweis bezieht. Beidie Klammerangabe "(optimaler Bedarf liegt ca. 2 mal höher)" be- spielsweise:
zieht. Um Missverständnisse zu vermeiden, sollte die Klammeranga- "(optimaler Bedarf der oben aufgeführten Amino-säuren liegt ca. 2 be anders platziert oder die Angabe in Klammer anders formuliert mal höher)"
werden.
Coffein
Coffein - Deklaration Rechtschreibefehler eliminieren. Klarere Angabe betreffend den Rechtschreibefehler bei "oder in prozentualerer Anteil (%)". prozentualen Anteil.
Bezieht sich der prozentuale Anteil auf die Tagesration oder auf 100
g bzw. 100 ml? Sind Massenprozente oder Volumenprozente ge-
meint? Creatin – Schreibweise
Gleiche Schreibweise von Creatin in Anhang 8 LKV sowie Anhänge Creatin – Schreibweise 12 und 14. Einheitlich "Creatin" oder "Kreatin".
Als Substanz wird Creatin geschrieben. Unter den Spalten "Anprei-
sung" und "Auflage" steht Kreatin. In Anhang 14 der gleichen Ver- Creatin – Anforderungen – Auflage
ordnung steht Creatin. In Anhang 8 LKV wird Kreatin geschrieben. Angegebene Gehalte unter Anforderungen überprüfen und allenfalls
anpassen. Angeben, wenn es sich um Minimalwerte ("min. 3 g/Tag") handelt.
Creatin - Anforderungen Falls sich unter der Spalte "Auflage" die tägliche Aufnahme von 3 g Die Dosen werden im Vergleich zur aktuellen Fassung geändert. auf Creatinmonohydrat bezieht, so sollte dies in Klammer ergänzt Neu steht bei Monohydrat 3 g/Tag und bei Pyruvat 5 g/Tag. Sind die werden.
Werte als Minimalwerte zu verstehen, um eine Anpreisung aufführen Zum Beispiel: "… tägliche Aufnahme von 3 g Kreatin (Monohydrat) zu können? Es ist nicht klar. gewährleistet".
Unter der Spalte "Auflage" steht, dass die Anpreisung nur für Le-
bensmittel verwendet werden darf, wenn deren Verzehr eine tägliche
Aufnahme von 3 g Creatin gewährleistet. Von der Logik her müsste
damit der Gehalt der reinen Substanz und nicht der Salzgehalt ge-
meint sein. Als Salz müsste der minimale Gehalt somit höher sein Cholin und Creatin
als 3 g. Falls sich die 3 g auf Creatinmonohydrat beziehen, so würde Einheitliche Handhabung. Vorschlag: Entweder bei beiden Verweise die Ergänzung "Monohydrat" in Klammer hinter Creatin zum besse- auf Anhang 8 LKV oder die detaillierten Angaben bei beiden in ren Verständnis beitragen. Anhang 12 aufführen.
Cholin und Creatin – Health Claim (Angaben unter Anpreisung – Inositol
Auflage – Bemerkungen) Änderungsvorschlag: "300 bis 1000 mg/Tag" oder wie bisher "300- Bei Cholin werden die detaillierten Angaben nur im Anhang 8 LKV 1000 mg/Tag".
aufgeführt.
Bei Creatin stehen sie sowohl in Anhang 12 als auch im Anhang 8 Taurin
LKV. Die Handhabung von gesundheitsbezogenen Angaben, die Wie bisher "max. 1000 mg/Portion" angeben.
bereits in Anhang 8 LKV geregelt werden, sollte einheitlich sein.
Inositol - Anforderungen
"300 à 1000 mg/Tag". Das Wort "à" durch "bis" ersetzen.
Taurin - Anforderungen
"Bis 1000 mg/Portion". Mit Ausnahme von Taurin steht bei den
Substanzen mit zulässigen Höchstmengen der Begriff "max.". Wie
bei der aktuellen Fassung ist "max. 1000 mg/Portion" anzugeben. So