Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2011/25: Revision im Bereich Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände · 696 Seiten

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hänge 3 bis 11. noch den Begriff "Anforderungen" aufführen.

Staatskanzlei des Kan- Anhang 7 Im Sinne einer einheitlichen Darstellung der Tabellen in Anhang 3 bis Tabellenüberschrift (-> Stoff/Parameter, Gehalt) strei¬chen.

tons Luzern Anhang 11 ist es angebracht, auch nebenstehende Änderungen

vorzu¬nehmen.

Ausführungen betreffend Ersatz des Begriffes "Spezifikation" sowie

einheitliche Darstellung bezüglich Peroxidzahl siehe oben unter An-

hänge 3 bis 11.

Staatskanzlei des Kan- Anhang 8 Im Sinne einer einheitlichen Darstellung der Tabellen in Anhang 3 bis Alle Parameter in einer Tabelle erfassen. Als Tabellentitel nur noch tons Luzern Anhang 11 ist es angebracht, auch nebenstehende Änderungen den Begriff "Anforderungen" aufführen.

vorzu¬nehmen. Tabellendarstellung analog Anhang 7 oder entsprechend der über-Die Säurezahl, Peroxidzahl, Eisen, Kupfer und polyzyklische aromati- sichtlichen Darstellung von Anhang des EG-Kommissionsentscheids sche Kohlenwasserstoffe sowie Benzo(a)pyren werden in der Tabelle Nr. 2006/722/EG.

unter dem Tabellentitel "Fettsäuren in Triglyceriden" aufgeführt. Die

erwähnten Parameter sind keine Fettsäuren.

Ausführungen betreffend Ersatz des Begriffes "Spezifikation" siehe

oben unter Anhänge 3 bis 11.

Staatskanzlei des Kan- Anhang 9 Im Sinne einer einheitlichen Darstellung der Tabellen in Anhang 3 bis Bei der Tabellenüberschrift der zweiten Tabelle den Begriff "Höchsttons Luzern Anhang 11 ist es angebracht, auch nebenstehende Änderungen gehalt" durch "Höchstmenge" ersetzen (analog Anhang 3 und 4).

vorzu¬nehmen.

Ausführungen betreffend Ersatz des Begriffes "Spezifikation" sowie

einheitliche Darstellung bezüglich Peroxidzahl siehe oben unter An-

hänge 3 bis 11.

Staatskanzlei des Kan- Anhang 10 Im Sinne einer einheitlichen Darstellung der Tabellen in Anhang 3 bis Alle Parameter in einer Tabelle erfassen. Als Tabellentitel nur noch tons Luzern Anhang 11 ist es angebracht, auch nebenstehende Änderungen den Begriff "Anforderungen" aufführen.

vorzu¬nehmen. Tabellendarstellung analog Anhang 7 oder entsprechend der über-Die Säurezahl, Peroxidzahl, Eisen, Kupfer und polyzyklische aromati- sichtlichen Darstellung von Anhang des EG-Kommissionsentscheids sche Kohlenwasserstoffe sowie Benzo(a)pyren werden in der Tabelle Nr. 2006/723/EG.

unter dem Tabellentitel "Fettsäuren in Triglyceriden" aufgeführt. Die

erwähnten Parameter sind keine Fettsäuren.

Ausführungen betreffend Ersatz des Begriffes "Spezifikation" sowie

einheitliche Darstellung bezüglich Peroxidzahl siehe oben unter An-

hänge 3 bis 11.

DSM Nutritional Products Generelle Verordnung SR 817.022.32 über den Zusatz esentieller odr physiolo-

Ltd Bemerkun- gisch nützlicher Stoffe zu Lebensmitteln erlaubt in deren Anhang 1

gen und 2 Fettsäuren als sonstigen Stoff und als deren Quellen Pflanzen-

öle, Fischöle und Algenöle. Ein Bezug auf bestimmte Spezifikationen

wird dabei zur Zeit nicht genommen.

Mit der Revision soll ein Art 2 Abs 2bis in die SR 817.022.32 einge-

führt werden, welcher regelt, dass die zulässigen spezifischen Fett-

säuren die Anforderungen im neuen Abschnitt 2a (Neuartige Speise-