Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2011/25: Revision im Bereich Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände · 696 Seiten
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hänge 3 bis 11. noch den Begriff "Anforderungen" aufführen.
Staatskanzlei des Kan- Anhang 7 Im Sinne einer einheitlichen Darstellung der Tabellen in Anhang 3 bis Tabellenüberschrift (-> Stoff/Parameter, Gehalt) strei¬chen.
tons Luzern Anhang 11 ist es angebracht, auch nebenstehende Änderungen
vorzu¬nehmen.
Ausführungen betreffend Ersatz des Begriffes "Spezifikation" sowie
einheitliche Darstellung bezüglich Peroxidzahl siehe oben unter An-
hänge 3 bis 11.
Staatskanzlei des Kan- Anhang 8 Im Sinne einer einheitlichen Darstellung der Tabellen in Anhang 3 bis Alle Parameter in einer Tabelle erfassen. Als Tabellentitel nur noch tons Luzern Anhang 11 ist es angebracht, auch nebenstehende Änderungen den Begriff "Anforderungen" aufführen.
vorzu¬nehmen. Tabellendarstellung analog Anhang 7 oder entsprechend der über-Die Säurezahl, Peroxidzahl, Eisen, Kupfer und polyzyklische aromati- sichtlichen Darstellung von Anhang des EG-Kommissionsentscheids sche Kohlenwasserstoffe sowie Benzo(a)pyren werden in der Tabelle Nr. 2006/722/EG.
unter dem Tabellentitel "Fettsäuren in Triglyceriden" aufgeführt. Die
erwähnten Parameter sind keine Fettsäuren.
Ausführungen betreffend Ersatz des Begriffes "Spezifikation" siehe
oben unter Anhänge 3 bis 11.
Staatskanzlei des Kan- Anhang 9 Im Sinne einer einheitlichen Darstellung der Tabellen in Anhang 3 bis Bei der Tabellenüberschrift der zweiten Tabelle den Begriff "Höchsttons Luzern Anhang 11 ist es angebracht, auch nebenstehende Änderungen gehalt" durch "Höchstmenge" ersetzen (analog Anhang 3 und 4).
vorzu¬nehmen.
Ausführungen betreffend Ersatz des Begriffes "Spezifikation" sowie
einheitliche Darstellung bezüglich Peroxidzahl siehe oben unter An-
hänge 3 bis 11.
Staatskanzlei des Kan- Anhang 10 Im Sinne einer einheitlichen Darstellung der Tabellen in Anhang 3 bis Alle Parameter in einer Tabelle erfassen. Als Tabellentitel nur noch tons Luzern Anhang 11 ist es angebracht, auch nebenstehende Änderungen den Begriff "Anforderungen" aufführen.
vorzu¬nehmen. Tabellendarstellung analog Anhang 7 oder entsprechend der über-Die Säurezahl, Peroxidzahl, Eisen, Kupfer und polyzyklische aromati- sichtlichen Darstellung von Anhang des EG-Kommissionsentscheids sche Kohlenwasserstoffe sowie Benzo(a)pyren werden in der Tabelle Nr. 2006/723/EG.
unter dem Tabellentitel "Fettsäuren in Triglyceriden" aufgeführt. Die
erwähnten Parameter sind keine Fettsäuren.
Ausführungen betreffend Ersatz des Begriffes "Spezifikation" sowie
einheitliche Darstellung bezüglich Peroxidzahl siehe oben unter An-
hänge 3 bis 11.
DSM Nutritional Products Generelle Verordnung SR 817.022.32 über den Zusatz esentieller odr physiolo-
Ltd Bemerkun- gisch nützlicher Stoffe zu Lebensmitteln erlaubt in deren Anhang 1
gen und 2 Fettsäuren als sonstigen Stoff und als deren Quellen Pflanzen-
öle, Fischöle und Algenöle. Ein Bezug auf bestimmte Spezifikationen
wird dabei zur Zeit nicht genommen.
Mit der Revision soll ein Art 2 Abs 2bis in die SR 817.022.32 einge-
führt werden, welcher regelt, dass die zulässigen spezifischen Fett-
säuren die Anforderungen im neuen Abschnitt 2a (Neuartige Speise-