Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2011/25: Revision im Bereich Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände · 696 Seiten

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nicht als Verwendungszwecke aufgeführt. Diese Abweichungen sind

aber nicht von grundlegender Relevanz und können so belassen

werden.

Staatskanzlei des Kan- Generelle Da die Anforderungen und Daten für diese Verordnung aus unter-

tons Thurgau Bemerkun- schiedlichen Rechtstexten der Europäischen Union übernommen

gen wurden, werden in den Anhängen unterschiedliche Begriffe für ein

und dasselbe verwendet, was die Lesbarkeit massiv erschwert. Bei-

spielhaft können die Peroxidzahl und die Höchstmengenangabe

angeführt werden: Manchmal steht "Peroxidzahl (PV)", manchmal

"Peroxidwert (PW)". Die Einheiten werden mit "meq/kg" und mit "meq

02/kg" angegeben. Für Höchstmengenangaben werden "höchstens",

"max." "nicht mehr als" und "≤" aufgeführt. Die Anhänge müssen

unbedingt von einer fachlich qualifizierten Person überarbeitet und

vereinheitlicht werden.

Der Begriff "Spezifikation" ist in der Lebensmittelgesetzgebung nicht

üblich und wird in Lebensmittelindustrie und -handel abweichend

verwendet. Anstelle von "Spezifikation" sollte - entsprechend den

Verweisen in Art. 5a bis Art. 5i - der Begriff "Anforderung" verwendet

werden.

Der Begriff "neuartige Speiseöle" ist zu überdenken. Was heute neu-

artig ist, ist bald schon gängig. Der Begriff könnte beispielsweise

durch "übrige Speiseöle" ersetzt werden analog der Verordnung über

alkoholische Getränke.

Staatskanzlei des Kan- Generelle Es wird begrüsst, dass die Qualitätsmerkmale von Olivenölen der EU

tons Bern Bemerkun- angepasst werden. Sensorisch ungenügende "extra vergine" Oliven-

gen öle konnten in der Schweiz bisher nur auf der Basis eines zu hohen

Säuregrades beanstandet werden, welcher relativ leicht manipuliert

werden kann. Insbesondere die nützlichen Methyl- und Ethylester der

Fettsäuren und die Sensorik konnten bisher nicht als Qualitätsmerk-

male eingesetzt werden.

Staatskanzlei des Kan- 2.2 Die Definition „raffiniertes Olivenöl: durch Raffinieren von nativen „raffiniertes Olivenöl: durch Raffinieren von nativen Olivenölen, ausser tons Bern Olivenölen, ausser Lampantöl, gewonnen“ ist falsch: Lampantöl ist Oliventresteröl, gewonnen“

sogar der wichtigste Rohstoff für raffiniertes Olivenöl.

Staatskanzlei des Kan- 2.2 Die Definition „Oliventresteröl: Verschnitt von raffiniertem Oliventreste- Oliventresteröl: Verschnitt von raffiniertem Oliventresteröl mit nativen tons Bern röl mit nativen Olivenölen, ausser Lampantöl“ ist falsch: es besteht Olivenölen.

kein Grund Lampantöl auszuschliessen.

Staatskanzlei des Kan- 3.1 Die Streichung der Bezeichnung "schonend gedämpft" bringt ein altes Bezeichnung “schonend gedämpft” beibehalten tons Bern Problem zurück: Die meisten "kalt gepressten" Sonnenblumen-, Distel

oder andern Pflanzenöle sind schwach ausgedämpft, dürften also