Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2011/25: Revision im Bereich Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände · 696 Seiten

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rungsergänzungsmittel in Verkehr und in einigen Ländern, die dies gestützt auf Art. 10 der RL 2002/46/EG verlangen, auch entsprechend notifiziert. Zur Vermeidung einer Abweichung vom EU-Recht muss es deshalb einem Hersteller frei gestellt bleiben, einen "Energy Shot" wahlweise auch als "Nahrungsergänzungsmittel" bzw. wie bisher als "Ergänzungsnahrung" (unter Einhaltung der Bestimmungen der VO über Speziallebensmittel) in Verkehr zu bringen.

Schweizerischer Obstver- Generelle Schweizer Eigenheiten müssen beibehalten werden, weil sie wirtband Bemerkungen schaftlich und von der Tradition her eine grosse Bedeutung haben.

Verband Schweiz. Mineral- Generelle Tafelwasser ist gemäss Schweizer Recht eine Limonade mit natürliquellen und Soft Drink- Bemerkungen chem Mineralwasser hergestellt. Im deutschen Sprachraum der EU Produzenten (SMS) ist Tafelwasser ein Trinkwasser.

Schweizer Brauerei- Generelle Tafelwasser ist gemäss Schweizer Recht eine Limonade mit natürli-Verband Bemerkungen chem Mineralwasser hergestellt. Im deutschen Sprachraum der EU

ist Tafelwasser ein Trinkwasser.

AGORA Association des Generelle La proposition visant à supprimer la mention de "sucres ajoutés" est Groupements et Bemerkungen refusée.

Organisations Romands de

l'Agriculture

Staatskanzlei des Kantons Generelle Fruchtsäfte - Tomatensaft

Solothurn Bemerkungen Generell wird begrüsst, dass Fruchtsäften künftig keine Zuckerarten

mehr zugegeben werden dürfen.

Neu soll der Tomatensaft nicht mehr unter den Gemüsesäften,

sondern unter den Fruchtsäften eingeteilt werden. Die neue vorgesehene Einteilung führt zur Widersprüchlichkeiten mit der Schweizer Gesetzgebung. Tomaten werden in der Verordnung über Obst,

Gemüse, Konfitüre und konfitüreähnliche Produkte unter Gemüse eingeteilt (Art. 5 Abs. 2 Bst. d. Fruchtgemüse). Demzufolge werden Tomatensaft und Tomatensaftkonzentrat (Tomatenpüree) logischerweise bisher in der Verordnung über alkoholfreie Getränke unter Gemüsesäfte unter Gemüsesäften / Gemüsesaftkonzentrat umschrieben. Tomaten fallen auch in der FIV unter den Begriff "Gemüse". Es wird in der FIV an mehreren Orten erwähnt, dass unter den Begriff "Gemüse" die in Artikel 5 der Verordnung über Obst, Gemüse, Konfitüre und konfitüreähnliche Produkte umschriebenen Pflanzen oder Pflanzenteile fallen: Siehe beispielsweise Erläuterung zur Liste 2 für Metalle (unter Ziffer 2.4) oder Erläuterung zur Liste 4 für andere Fremd- oder Inhaltsstoffe (unter Ziffer 4.4). Solche Diskrepanzen sind zu vermeiden. Hingewiesen sei auch,

dass Tomaten von der durchschnittlichen Konsumentenschaft als Gemüse (Fruchtgemüse) verwendet werden. Unter diesen Ge-