Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2011/25: Revision im Bereich Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände · 696 Seiten

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Wie ist es möglich, dass solch stark überdosierte Getränke als

Nicht-Speziallebensmittel eingestuft werden können (Gesundheits-

schutz)?

Standeskanzlei des Kan- übrige 1.1: Falls unter neuem Kapitel erfasst. Ergänzung unter neuem Buchtons Uri Die Energy Drinks und Energy Shots werden im Geltungsbereich staben wie:

nicht angegeben. "hbis: Stark coffeinhaltige Getränke (Energy Drink) und konzentrier-Aus Gründen der Übersichtlichkeit ist es sinnvoll, für die Energy te, stark coffeinhaltige Getränke (Energy Shot)"

Dinks und Energy Shots ein separates Kapitel zu schaffen und sie Oder

unter einem neuem Buchstaben in den Geltungsbereich aufzuneh- Falls kein separates Kapitel. Ergänzung unter Art 1 Abs. 1h wie: men (siehe allgemeine Bemerkungen). "h. Instant- und Fertiggetränke, stark coffeinhal-tige Getränke Sollte kein separates Kapitel eingeführt werden, ist mindestens Bst. (Energy Drink) und konzentrierte, stark coffeinhaltige Getränke H entsprechend zu ergänzen. (Energy Shot)"

Standeskanzlei des Kan- übrige 21: Analog Art. 34 Abs. 1 Bst. c und der EU-Verordnung Nr. 1169/2011 tons Uri Limonaden - Kennzeichnung "coffeinhaltig" / "erhöhter Coffeinge- (Anhang III, Ziffer 4.1) anpassen.

halt"

Die Angaben unterscheiden sich von Art. 34 Abs. 1 Bst. c und von

der EU-Verordnung Nr. 1169/2011 (Anhang III, Ziffer 4.1). Sie sind

entsprechend anzupassen (u.a. Stelle, wo Hinweis "erhöhter Cof-

feingehalt" stehen muss). Auch hier muss bei einem Coffeingehalt

von über 150 mg/l der Hinweis "Erhöhter Koffeingehalt. Für Kinder

und schwangere oder stillende Frauen nicht empfohlen" stehen.

Standeskanzlei des Kan- übrige Es wäre bedeutend übersichtlicher, wenn die Energy Drinks und Separates Kapitel oder im Kapitel "Instant- und Fertiggetränke" tons Uri Energy Shots unter einer einem separaten Kapitel erfasst würden separater Abschnitt für Energy Drinks und Energy Shots schaffen.

oder unter einem separaten Abschnitt im Kapitel "Instant- und Sollten die Energy Drinks und Energy Shots im gleichen Kapitel Fertiggetränke". bleiben, so ist mindestens der Titel des Kapitels anzupassen. Bei-Sollte kein separates Kapitel geschaffen werden, so ist mindestens spielsweise:

der Titel des Kapitels anzupassen. "9. Kapitel: Instant- und Fertiggetränke, stark coffeinhaltige Getränke (Energy Drink) und konzentrierte, stark coffeinhaltige Getränke (Energy Shot)"

Staatskanzlei des Kantons übrige

Luzern Die Energy Drinks und Energy Shots werden im Geltungsbereich Falls unter neuem Kapitel erfasst. Ergänzung unter neuem Buch-

nicht angegeben. staben wie:

Aus Gründen der Übersichtlichkeit ist es sinnvoll, für die Energy "hbis: Stark coffeinhaltige Getränke (Energy Drink) und konzentrier-Dinks und Energy Shots ein separates Kapitel zu schaffen und sie te, stark coffeinhaltige Getränke (Energy Shot)"

unter einem neuem Buchstaben in den Geltungsbereich aufzuneh- Oder

men (siehe allgemeine Bemerkungen). Falls kein separates Kapitel. Ergänzung unter Art. 1 Abs. 1h wie: Sollte kein separates Kapitel eingeführt werden, ist mindestens Bst. "h. Instant- und Fertiggetränke, stark coffein¬hal-tige Getränke h entsprechend zu ergänzen. (Energy Drink) und konzentrierte, stark coffeinhaltige Getränke (Energy Shot)"

Staatskanzlei des Kantons übrige 8:

Die aktuelle Bestimmung "Die Zugabe von Kohlendioxid ist erlaubt" Aktuelle Bestimmung (Art. 8 Abs. 4) nach wie vor aufführen: