Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2012/109: Ausführungsbestimmungen zur Agrarpolitik 2014-2017 · 37 Seiten

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Bericht über die Ergebnisse der Anhörung: Ausführungsbestimmungen zur Agrarpolitik 2014-2017

LU, NE, NW, OW, SH, SO, SZ, UR, VD, VS und ZG), die LDK, die KOLAS, BDP, SAB und SBV verlangen die Zulassung von mehr als einem Projekt pro Kanton im Jahr 2014.

Der SBV verlangt eine Senkung des Höchstwerts pro Projekt von 360 auf 200 Fr./ha LN und von 240 auf 120 Fr./NST; drei Kantone (SH, SZ und ZH), GPS und Umweltverbände möchten hingegen die Beiträge in den Projekten auf das Niveau der Botschaft anheben (400 Fr./ha LN und NST). Die Möglichkeit, die Beiträge in laufenden Projekten nach unten anzupassen, bekämpfen 13 Kantone (BL, FR, GL, GR, NW, OW, SH, TG, TI, UR, VD, VS und ZH), GLP, SBV und SAB.

Das Erfordernis schriftlicher Pachtverträge für Vertragsflächen lehnen acht Kantone (AR, GE, GL, GR, OW, SZ, TI und VS) und der SBV ab. Die SP und die Umweltverbände verlangen höhere Anforderungen für die Bewilligung von Projekten.

Artikel 63 und 64 Beitrag für biologische Landwirtschaft

Grüne, Bio-Suisse und weitere Branchen- und Tierschutzorganisationen verlangen eine Erhöhung sämtlicher Bio-Beiträge, während sich eine Organisation für Produktionsmittel explizit dagegen ausspricht. Der SBV und viele bäuerliche Organisationen fordern eine Erhöhung der Bio-Beiträge für Spezialkulturen und die übrige offene Ackerfläche. GR, GLP und Umweltschutzkreise verlangen eine Erhöhung der Beiträge für die übrige beitragsberechtigte Fläche. SVP und der ZHBV verlangen eine moderate Reduktion des Beitragsniveaus bei den Spezialkulturen und dem offenen Ackerland.

Artikel 65 und 66 Beitrag für extensive Produktion von Getreide, Sonnenblumen, Eiweisserb-

sen, Ackerbohnen und Raps

Die Erweiterung auf die neuen Kulturen (Sonnenblumen und Leguminosen) wird grundsätzlich begrüsst und die neue Einteilung der Getreidekulturen von bäuerlichen Organisationen gutgeheissen. Die im Vollzug und in der Kontrolle tätigen Organisationen machen auf den erhöhten Aufwand aufmerksam.

Artikel 67 und 68 Beitrag für graslandbasierte Milch- und Fleischproduktion

UR und GL, Grüne, einige bäuerliche Organisationen, der STS und Coop unterstützen den Vorschlag gemäss Anhörung. Zwei Parteien (SPS, GLP), einige Umwelt- und Naturschutzorganisationen und die Vision Landwirtschaft bestehen auf strengeren Anforderungen an die Ration und dies insbesondere, wenn das Budget keine höheren Beiträge zulässt.

17 Kantone (AI, AG, AR, BL, GL, GR, LU, JU, NE, NW, OW, SG, SZ, TI, UR, VS und ZG), die LDK, die KOLAS, SAB und 18 weitere bäuerliche Organisationen, vor allem aus dem Berggebiet und sieben Viehwirtschaftsorganisationen lehnen differenzierte Anforderungen für das Tal- und Berggebiet ab. Sie fordern grossmehrheitlich einheitliche Rationenanteile von mindestens 80% Wiesen- und Weidefutter und mindestens 90% Grundfutter. Auch SO, die SPS, Organisationen aus dem Bio- und Umweltbereich sowie die Kontrollorganisationen sprechen sich gegen eine Unterscheidung Berg-Tal aus, und schlagen stattdessen ein zweistufiges Beitragssystem vor mit zwei unterschiedlichen Beitragshöhen mit verschieden hohe Anforderungen. Gemäss Bio Suisse soll ein tiefer Beitrag ab 70% Grasanteil und ein hoher Beitrag ab 90% Grasanteil ausbezahlt werden, wobei stets mindestens 90% Grundfutter in der Ration gelten soll.

Demgegenüber unterstützen der SBV und 18 weitere bäuerliche Organisationen sowie Branchenorganisationen aus dem Milch- und Fleischbereich eine Differenzierung nach Zonen mit tieferen Anforderungen im Vergleich zur Anhörung. Der SBV fordert in der Tal- bis zur Bergzone I mindestens 70% und von der Bergzone II-IV mindestens 80% Wiesen- und Weidefutter. Ausserdem soll nur mindestens 85% Grundfutter nötig sein, was einen erhöhten Einsatz von Kraftfutter erlauben würde.

Sieben Kantone (BL, FR, NE, SO, SZ, TG und ZG), die LDK und die KOLAS wollen eine Vorschrift für betriebseigenes Futter einbauen. VD sowie viele nationale (u.a. SBV) und regionale bäuerliche Organisationen plädieren dafür, ausschliesslich Futter aus der Schweiz zuzulassen.

Drei Kantone (AG, LU und VS), viele bäuerliche Organisationen und Organisationen aus der Forschung und Beratung äussern zudem Kritik an den Vorgaben zur Erfüllung des Mindesttierbesatzes.

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