Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2012/109: Ausführungsbestimmungen zur Agrarpolitik 2014-2017 · 37 Seiten
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Bericht über die Ergebnisse der Anhörung: Ausführungsbestimmungen zur Agrarpolitik 2014-2017
liproduktion, Nebenprodukte der Forschungsproduktion von Lebensmitteln, Nebenprodukte der Schokoladenproduktion und Nebenprodukte Zuckerwaren.
2.14 Früchteverordnung
Insgesamt sind knapp 50 Stellungnahmen zur Früchteverordnung eingegangen. Begrüsst wurde insbesondere die Ausdehnung von Art. 58 Abs. 1 LwG und Art. 2 der Früchteverordnung auf Beeren und Beerenprodukte.
Massnahmen gemäss Artikel 58 Absatz 2 LwG
8 Kantone (AG, FR, LU, SZ, TG, VD, VS und ZG ), KOLAS, SBV, SOV und mehrere regionale landwirtschaftliche Organisationen verlangen die Wiedereinführung der bisherigen Beiträge oder anderer Massnahmen gemäss Artikel 58 Absatz 2 LwG, sowie teils auch die Gründung einer Arbeitsgruppe um die Einführung neuer zielführender Massnahmen in Angriff zu nehmen und diese zu definieren.
Marktreserve Apfel- und Birnensaftkonzentrat
SOV, SGOV und Hochstamm Suisse verlangen eine gesamtschweizerische Marktreserve und wünschen, die Berechnung der Marktreserve aufgrund des Ausstosses von Apfel- und Birnenprodukten der vorangegangen zwei Jahre zu berechnen. Den Wunsch, die Marktreserve dem Bevölkerungswachstum anzupassen äusserten 5 Kantone (AG, FR, SZ, TG, ZG) und die KOLAS. Die Beitragsberechtigung auszudehnen wünschen 6 Kantone (AG, FR, SZ, TG, VS, ZG) und die KOLAS.
Qualitätsanforderungen
SBV, SOV und mehrere regionale landwirtschaftliche Organisationen wünschen die Präzisierung, für welche Obstarten bzw. für welche Obstprodukte das BLW Auflagen betreffend Mindestqualität machen kann.
2.15 Schlachtviehverordnung (SV)
Zur Revision der Schlachtviehverordnung sind 80 Stellungnahmen eingegangen.
Zuteilung der Kontingentsanteile
Die Nutzung der TVD für das Verfahren des Gesuchstellens und der Zuteilung der Kontingentsanteile wird von den interessierten Kreisen mit Ausnahme des Kantons BE begrüsst. Elf Kantone (AR, GL, GR, OW, SH, SO, SZ, UR, VD, ZG, ZH) und der VSKT sind dagegen, dass den Fleischverarbeitungs- und Fleischhandelsbetrieben der Zugang zu TVD-Nummern ermöglicht wird (Änderung bisherigen Rechts der Tierseuchenverordnung). Sie erwarten Schwierigkeiten im Vollzug. Der Kanton AG beantragt, dass die Notwendigkeit der Einführung von TVD-Nummern für Fleischverarbeitungs- und Fleischhandelsbetrieben nochmals geprüft wird.
Sieben Kantone (FR, JU, OW, SZ, TG, VD, VS), die SVP und die bäuerlichen Organisationen verlangen, dass der Begriff „Schlachtauftraggeber“ definiert wird und die Kontingentsanteile direkt diesen Schlachtauftraggebern zugewiesen werden. Sie befürchten, dass grosse Schlachtunternehmen aufgrund ihrer starken Marktposition die Schlachtungen kaum an andere Akteure zuweisen werden, und damit verhindern, dass letztere die Schlachtungen für die Berechnung der Kontingentsanteile geltend machen können. Der SFF und die FIAL verlangen, dass die Kontingente an die Akteure, welche in der Wertschöpfungskette der Schlachtung unmittelbar anschliessen, zugeteilt werden.
Kompensation der Mindereinnahmen aus der Versteigerung
Fünf Kantone (JU, LU, OW, SZ, TI), das NW AL, die SVP, die bäuerlichen Organisationen, FIAL, Proviande, SFF, Bell Schweiz AG und Coop lehnen die Kompensation von 37 Millionen Franken bei den Krediten A2310.0490 Direktzahlungen, A2310.0147 Beihilfen Viehwirtschaft und A2111.0122 Entschädigung an private Organisationen Schlachtvieh und Fleisch ab. Der Kanton NE erachtet die Kompensation als verfrüht, da aufgrund des kleineren Anteils von versteigerten Importkontingenten, steigende Zuschlagspreise bei der Versteigerung erwartet werden können.
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