Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2012/109: Ausführungsbestimmungen zur Agrarpolitik 2014-2017 · 37 Seiten
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Bericht über die Ergebnisse der Anhörung: Ausführungsbestimmungen zur Agrarpolitik 2014-2017
2 Ergebnisse des Anhörungsverfahrens
2.1 Übersicht
Zum ersten Anhörungspaket wurden von den Kantonen, Verbänden, Organisationen und Einzelpersonen 345 Stellungnahmen eingereicht. Alle Kantone ausser VD sowie FDP, SPS, GLP und BDP unterstützen das Umsetzungspaket im Grundsatz. Positiv gewürdigt werden dabei die Zusammenfassung verschiedener Verordnungen in der totalrevidierten Direktzahlungsverordnung und die klare Zielausrichtung des Direktzahlungssystems.
Für LU, SZ, OW, FR, SO, AR, SG,TG, VD, GE, JU, SVP, SBV und zahlreiche bäuerliche Organisationen und Verarbeiter wird die Versorgungssicherheit zu wenig gewichtet, namentlich die Versorgung mit Futter- und Brotgetreide. Dem gegenüber verlangen BE, LU, NW, GL, SO, GR höhere Beiträge für Biodiversitätsförderflächen insbesondere in den Bergzonen. SPS, GLP, Grüne, Agrarallianz, Vision Landwirtschaft, MGB, Economiesuisse, und Pro Natura fordern eine stärkere Gewichtung der Leistungen zugunsten von Umwelt, Landschaft und Tierwohl. ZH, BE, UR, KVU, GLP, Vision Landwirtschaft, Greenpeace und Pro Natura verlangen eine stärkere Ausrichtung der Massnahmen auf die Umweltziele Landwirtschaft. Keine Unterstützung fanden die Limitierung der Landschaftsqualitätsbeiträge auf ein Projekt pro Kanton im Jahr 2014, den Ausschluss der Hecken, Feldgehölze und des Uferbereichs von Fliessgewässern aus der landwirtschaftlichen Nutzfläche und die Unterscheidung der Pferde nach Nutz- und Heimtieren.
Die Kantone, LDK, SBV und zahlreiche weitere landwirtschaftliche Verbände und Branchenorganisationen sowie der SGV kritisieren den administrativen Aufwand. Economiesuisse erachtet den administrativen Aufwand in Anbetracht der Zielgenauigkeit des neuen Direktzahlungssystems als akzeptierbar. SVP, SBV, Proviande und weitere Verbände der Vieh- und Fleischwirtschaft sowie der SGV fordern eine schnellere Umsetzung des neuen Fleischimportsystems mit der stärkeren Gewichtung der Inlandleistung.
Zum zweiten Anhörungspaket sind 80 Stellungnahmen eingegangen. Elf Kantone (AR, BE, GL, GR, OW, SH, SO, UR, VD, ZG und ZH) und VSKT sind dagegen, dass den Fleischverarbeitungs- und Fleischhandelsbetrieben der Zugang zu TVD-Nummern ermöglicht wird. Sie erwarten Schwierigkeiten im Vollzug. Sieben Kantone (FR, JU, OW, TG, SZ, VD, VS), SVP und zahlreiche bäuerlichen Organisationen verlangen, dass der Begriff „Schlachtauftraggeber“ definiert wird, und die Kontingentsanteile direkt diesen Schlachtauftraggebern zugewiesen werden. SFF und FIAL verlangen, dass die Kontingente an die Akteure, welche in der Wertschöpfungskette der Schlachtung unmittelbar anschliessen, zugeteilt werden. Fünf Kantone (JU, LU, NE, OW, SZ, TI), NW AL, SVP, bäuerliche Organisationen, FIAL, Proviande, SFF, Bell Schweiz AG und Coop lehnen die vorgeschlagene Kompensation der Mindereinnahmen von 37 Millionen Franken im Agrarbudget ab. Sechs Kantone (AI, AR, OW, SG, TG und VD), LDK, SVP und zahlreiche bäuerliche Organisationen lehnen es ab, dass die öffentlichen Kälbermärkte vom Bund nicht mehr unterstützt werden und dass ersteigerte Kälber bis zu einem Alter von 160 Tagen nicht mehr für Kontingentsanteile bei Fleisch geltend gemacht werden können.
2.2 Verordnung über das bäuerliche Bodenrecht (VBB)
Zur Verordnung über das bäuerliche Bodenrecht sind rund 55 Stellungnahmen eingegangen.
Grundsätzliche Bemerkungen
Die Änderungsvorschläge werden grossmehrheitlich unterstützt, wobei bis zum Vorliegen des Berichts zum Postulat Müller (Po 12.3906) keine Reduktion der heute geltenden Werte bezüglich Standarbeitskraft (SAK) erfolgen solle.
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