Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2012/109: Ausführungsbestimmungen zur Agrarpolitik 2014-2017 · 37 Seiten
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Bericht über die Ergebnisse der Anhörung: Ausführungsbestimmungen zur Agrarpolitik 2014-2017
pächtern, die das Recht zur Zuweisung von Pachtland an die Bewirtschafterinnen und Bewirtschaftern für 12 Jahre an eine Pachtlandorganisation abtreten.
Berücksichtigte Fahrdistanz
Zum Vorschlag, die landwirtschaftlichen Nutzfläche innerhalb einer Distanz von 10 Kilometern ab Betriebszentrum für die Bestimmung des Arbeitsbedarfs als Eintretensbedingung zu berücksichtigen, gibt es viele Rückmeldungen. Fünf Kantone (AG, GR, NE, SG und SZ), suissemelio und Agridea befürworten den Vorschlag, fordern jedoch, dass regionale Besonderheiten mit einbezogen werden, wenn Betriebe traditionsgemäss als Stufenbetriebe geführt werden. Der Kanton Jura beantragt, dass die besagte Distanz auf 8 Kilometer gekürzt wird, während der Kanton Genf deren vollständige Streichung verlangt. Drei Kantone (BE, FR und VD), SBLV und 14 bäuerliche Organisationen fordern
15 Kilometer. Vier Kantone (AI, TI, VS und ZG), KOLAS, SBV, AGORA und 19 bäuerliche Organisationen möchten den Begriff «ortsüblicher Bewirtschaftungsbereich» belassen. Sofern jedoch eine fixe Distanz festgelegt werde, sei der Wert von 15 Kilometern zu übernehmen, der auch in der LBV und der DZV verwendet wird.
Gefährdete Gebiete
Acht Kantone (AI, AR, NE, SG, SZ, TI, VS und ZG), KOLAS und suissemelio fordern eine Reduktion des minimalen Arbeitsbedarfs von 0.75 auf 0.60 SAK und damit eine Harmonisierung mit Artikel 5 BGBB.
Verkürzung Wartefrist
Die Verkürzung der Wartefrist von fünf auf drei Jahre für den Erhalt von Investitionshilfen bei Betriebsübernahmen zu einem überhöhten Preis wird begrüsst. Nur der Kanton Tessin fordert die vollständige Streichung der Wartefrist.
Abschaffung Vermögensgrenze
Zwei Kantone (GE und VD), Centre Patronal und die Berufsverbände des Weinbaus fordern, dass neben der Einkommensgrenze auch die Vermögensgrenze abgeschafft wird.
Langfristige Tragbarkeitsberechnung und Risikobeurteilung
Die langfristige Risikobeurteilung der Investitionen für den Betrieb wird von den zuständigen kantonalen Instanzen mehrheitlich unterstützt, was ein besseres Risikomanagement und längerfristig tragbare Investitionen ermögliche. Drei Kantone (AG, GE und SO), SBV, SBLV und 33 landwirtschaftliche Organisationen lehnen die neue Bestimmung ab, weil sie einen unnötigen zusätzlichen Verwaltungsaufwand für die Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller befürchten.
Gewerbliche Kleinbetriebe
Acht Kantone (AI, BL, JU, NE, NW, UR, VD und ZG), KOLAS, SBLV und zahlreiche bäuerliche Organisationen lehnen die Erhöhung der Limiten für gewerbliche Kleinbetriebe ab, weil sie einen zu grossen Mittelbedarf befürchten. Der Kanton Thurgau, AGORA, Prométerre, SGV und 12 gewerbliche Organisationen begrüssen hingegen ausdrücklich die Erhöhung.
Erweiterung der Bestimmungen zur Konkurrenzierung von Gewerben
SGV, VELEDES und sieben weitere gewerbliche Organisationen fordern eine Streichung der Anforderung „in der Lage sein“ und möchten die Anhörungspflicht auf gewerbliche Organisationen und Branchenverbände ausweiten.
Landschaftsqualität
Von Seite zahlreicher Umwelt- und Wanderwegorganisationen wird gefordert, dass den Anliegen der Biodiversität, der Landschaftsqualität und der Wanderwege bei den Bodenverbesserungen, namentlich im Güterwegebau, expliziter und fokussierter Rechnung getragen wird.
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