Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2012/109: Ausführungsbestimmungen zur Agrarpolitik 2014-2017 · 37 Seiten
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Bericht über die Ergebnisse der Anhörung: Ausführungsbestimmungen zur Agrarpolitik 2014-2017
Beitrag auf 650 Fr./ha festgelegt werden. Die GLP, SPS sowie diverse Umweltverbände verlangen zudem, dass für den Tabakanbau und für Energiepflanzen keine Beiträge entrichtet werden. Auf Flächen mit Hangneigung>35% sollen nach Antrag von AG, SO und TI und wenigen Kontrollorganisationen keine Beiträge für offene Ackerflächen und Dauerkulturen ausgerichtet werden.
Acht Kantone (BL, GL, JU, NE, SO, SZ, VD und ZH), SBV, BioSuisse, IG Bio Weide-Beef und Umweltverbände verlangen generell einen tieferen Mindesttierbesatz, wobei der SBV dies nur ab der Hügelzone verlangt. AG fordert gänzlich auf einen Mindesttierbesatz zu verzichten oder alternativ - wie FR und SH - zumindest bei allen Biodiversitätsförderflächen. VD, TI und KOLAS wollen lediglich die Biodiversitätsförderflächen im Talgebiet von einem Mindesttierbesatz befreien; der SBV beantragt bis zu 10% Biodiversitätsförderflächen an der beitragsberechtigten Fläche des Betriebs von einem Mindesttierbesatz zu befreien. VD und SBV wollen zudem einen linear reduzierten Beitrag, wenn der Mindesttierbesatz nicht auf allen Dauergrünflächen des Betriebs erreicht wird. TG fordert, dass der Mindesttierbesatz auch auf Kunstwiesen erreicht werden muss..
Artikel 52 Beitrag
SO, SBV und sehr viele bäuerliche Organisationen, IP-Suisse, die ART und das Inforama Rütti schlagen vor „Nützlinge und Bestäuber fördernde Lebensräume“ als neue Biodiversitätsförderfläche zu unterstützen. Sieben Kantone (AG, AR, LU, SO, SZ, TI und ZG), LDK, KOLAS, Naturschutzorganisationen, die ART, die Vogelwarte und einzelne Hochstammobstverbände verlangen, standortgerechte Einzelbäume auch in der Qualitätsstufe I mit Beiträgen zu fördern. Vereinzelt wurden weitere zusätzliche Typen von Biodiversitätsförderflächen vorgeschlagen, z.B. „unbefestigte und bekieste Wege“,
„wildtierfreundlicher Ackerbau“ oder „Chinaschilfkulturen“.
Zehn Kantone (AG, AR, GR, GL, LU, NW, SZ, TI, UR und VD), die ART, SBV und sehr viele bäuerliche Organisationen beantragen, die Beiträge für extensive Wiesen und wenig intensiv genutzte Wiesen in den Bergzonen III und IV zu erhöhen. Sechs Kantone (AG, AR, GR, RRSO, SZ, ZG), die LDK, die KOLAS, die ART, Naturschutzorganisationen, MGB und die PIOCH fordern eine Differenzierung der Beitragshöhe zwischen wenig intensiv genutzten Wiesen und extensiv genutzten Wiesen in den Bergzonen III und IV. BDP, GLP, SPS, Grüne, die Agrarallianz, die Vogelwarte, Naturschutzorganisationen, CH Pärke und einzelne Bio-Produzentenorganisationen verlangen eine Erhöhung der Beiträge auf das Niveau der Botschaft.
Artikel 56 Voraussetzungen und Auflagen für den Beitrag der Qualitätsstufe II
Sieben Kantone (AG, BL, GR, LU, SG, TG und ZH), die LDK, die KOLAS und Umweltverbände möchten grundsätzlich weiterhin, dass die Kantone Bewirtschaftungsanforderungen für die Qualitätsstufe II erlassen können. Eine Alternative wäre für einige davon eine nationale Regelung zur Fauna schonenden Bewirtschaftung, um bisherige regionale Bestimmungen dazu zu ersetzen.
Artikel 57 Voraussetzungen und Auflagen für den Beitrag der Qualitätsstufe III
Die Mehrheit der Kantone (AI, AR, AG, GL, GR, JU, LU, NW, SG, SH, SO, SZ, TG, TI, UR, ZG und ZH), die LDK, die KOLAS und Umweltverbände verlangen eine Ausdehnung der beitragsberechtigten nationalen Inventarflächen der Qualitätsstufe III auf Hochmoore und Auengebiete.
Artikel 58 und 59 Vernetzungsbeitrag
Die Mehrheit der Kantone (AG, AR, BL, BE, FR, GL, GR, LU, NE, NW, OW, SO, SZ, TG, TI, UR, ZG und ZH), LDK, KOLAS, ENHK und Grüne verlangen grundsätzlich die Beibehaltung der Vernetzungsbeiträge in der heutigen Höhe.
Artikel 60 und 61 Landschaftsqualitätsbeitrag
Sieben Kantone (FR, GE, NE, SO, VD, VS und ZG), die LDK, die KOLAS, SP, GLP, Umwelt- und Wirtschaftsverbände sowie etliche kantonale bäuerliche Organisationen kritisieren die vorgeschlagene kantonale Limitierung der Mittel für den Landschaftsqualitätsbeitrag (120 Fr./ha LN, 80 Fr./NST) als systemfremd und fordern, dass darauf verzichtet wird. 19 Kantone (AG, BE, BL, FR, GE, GL, GR, JU,
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