Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2012/109: Ausführungsbestimmungen zur Agrarpolitik 2014-2017 · 37 Seiten
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Bericht über die Ergebnisse der Anhörung: Ausführungsbestimmungen zur Agrarpolitik 2014-2017
Dass zukünftig regionale Absatzförderungsprojekte als eigenständige Projektarten nicht mehr unterstützt werden ist unbestritten. Der Verweis auf die Qualitätsstrategie wird grundsätzlich positiv aufgenommen.
Exportinitiativen
Viele bäuerliche Organisationen fordern, dass diese Art von Initiativen nicht nur im Ausland, sondern auch im Inland gefördert und unterstützt werden.
Unterstützte Vorhaben
Von SBV und weiteren bäuerlichen Organisationen wird gefordert, dass die Ausrichtung von Finanzhilfen nicht auf Informationskampagnen über „gemeinwirtschaftliche“ Leistungen eingeschränkt werden soll. Gemeinwirtschaftlich bilde nur einen Teil der „multifunktional“ erbrachten Leistungen ab. Zahlreiche bäuerliche Organisationen möchten die finanzielle Beteiligung an der Verpackungsgestaltung nur unterstützen, wenn diese im Zusammenhang mit einem einheitlichen Auftritt aller Lebensmittel über alle Branchen und die gesamte Wertschöpfungskette steht.
Nicht unterstützte Massnahmen
Die Kantone JU und SG sowie die Organisation AOP/IGP und weitere bauernnahe Kreise wünschen, dass Tabak- und Spirituosen-Produkte von der Negativliste der nicht-unterstützten Massnahmen gestrichen wird.
MittelverteilungDie vorgeschlagene Änderung der Mittelzuteilung wird von 12 Kantonen (GR, BL, FR, BE, SO, TI, TG, ZG, AR, SZ, SG, AI), KOLAS und von einigen betroffenen Organisationen in dieser Form nicht akzeptiert. Infrage gestellt wird die Einführung einer Prioritätenordnung bei der Zuteilung der Mittel.
2.11 Weinverordnung
Zur Revision der Weinverordnung sind gut 44 Stellungnahmen eingegangen.
Vereinfachungen
Die vereinfachten Bestimmungen für die Kleinproduzenten und die Betriebe werden mehrheitlich befürwortet.
Neue Bestimmung i. S. Lohnkelterung
Fünf Kantone (FR, GE, VD, VS, ZG), die KOLAS, der SBV und weitere landwirtschaftliche Organisationen, der VKCS und die SWK unterstützen die neue Bestimmung bezüglich Lohnkelterung. Die Organisationen der Weinwirtschaft (BSRW, SWBV, Vitiswiss, VSW und weitere regionale Weinbauorganisationen) sind grundsätzlich einverstanden, wünschen jedoch weniger strenge Bestimmungen. Fünf Kantone (GR, SG, SH, TG, ZH) sprechen sich gegen die Bestimmung aus.
Weinspezifische Begriffe
Œil-de-perdrix: Einige Kantone und die Weinbranche schlagen vor, die Definition des Verschnitts anzupassen, obwohl kein entsprechender Antrag im Rahmen der Anhörung gemacht wurde. Die FRC ist dagegen.
Reserve: Fünf Kantone (AG, GR, SG, SH, TG), der SBV und verschiedene regionale landwirtschaftliche Organisationen stimmen dem Vorschlag zu. Die Mehrheit der Weinwirtschaftsorganisationen möchte eine weniger restriktive Definition des Begriffs «Reserve».
Spätlese: Da die Kantone den Zeitpunkt für den Erntebeginn nicht mehr festlegen, schlägt die SWK vor, die Definition anzupassen.
Gletscherwein: Der Kanton Wallis hat diesen Wein in seiner Gesetzgebung definiert; gegen den Erhalt dieses Begriffs im Anhang hat sich niemand ausgesprochen.
Traditionelle Bezeichnungen: Die Kantone VD, VS und ZG, die KOLAS sowie die Branchenorganisationen verlangen, dass «Petite Arvine» als traditionelle Walliser Bezeichnung für einen Wein aus Trauben der Sorte «Arvine» geschützt wird. Gleichermassen sollen auch die Begriffe «Plant Robert» für
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