Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2012/109: Ausführungsbestimmungen zur Agrarpolitik 2014-2017 · 37 Seiten

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Bericht über die Ergebnisse der Anhörung: Ausführungsbestimmungen zur Agrarpolitik 2014-2017

Landumlegung und Pachtlandarrondierung

Die vorgeschlagene Formulierung betreffend zusätzlicher Anforderungen an die Arrondierung des Pachtlandes wird von der Mehrheit der Kantone, KOLAS und suissemelio als zu einschränkend erachtet.

Zusätzliche Kontrolle durch BLW

Die Kantone BE und TG, Cercl'Air und zwei für die Lufthygiene zuständige Kommissionen von Bund und Kantonen fordern, dass bei der Vergabe von Investitionshilfen zusätzlich zu den Kantonen auch vom BLW überwacht wird, ob die gesetzlichen Umweltschutzbestimmungen eingehalten werden.

Erleichterungen bei der Unterstützung von Dauerkulturen

Die neue Unterstützung von Massnahmen zur Verbesserung der Produktion und Marktanpassung von Spezialkulturen sowie zur Erneuerung von Dauerkulturen ruft zahlreiche spezifische Forderungen seitens der landwirtschaftlichen Berufsverbände hervor. Explizit erwähnt seien hier die Forderungen nach einer Verkürzung der erforderlichen Pachtdauer für Pächter, nach einem jährlichen Rückzahlungsbetrag für Investitionskredite von nur 1000 Franken anstatt der heute 4000 Franken und nach einem Aufschub von mindestens 5 Jahren für die erste Rückzahlungsrate der gewährten Darlehen.

Erhöhung der Unterstützung für Diversifizierungen

Der Kanton AI, SBV, SAB, SAV und 25 landwirtschaftliche Organisationen fordern eine Erhöhung der maximalen Pauschale für Darlehen zur Diversifizierung der landwirtschaftlichen Tätigkeiten von heute 200 000 auf 300 000 Franken.

2.8 Verordnung über die sozialen Begleitmassnahmen in der Landwirtschaft (SBMV)

Zur Verordnung über die sozialen Begleitmassnahmen in der Landwirtschaft sind knapp 40 Stellungnahmen eingegangen.

Grundsätzliche Zustimmung

Sechs Kantone (AI, AR, BE, GR, NW und OW), KOLAS, SBLV, SBV und zahlreiche landwirtschaftliche Verbände und Organisationen begrüssen im Grundsatz die Änderungen.

Berücksichtigte Fahrdistanz

Zum Vorschlag, die landwirtschaftlichen Nutzfläche innerhalb einer Distanz von 10 Kilometern ab Betriebszentrum für die Bestimmung des Arbeitsbedarfs als Eintretensbedingung zu berücksichtigen, gibt es viele Rückmeldungen. Fünf Kantone (AG, GL, GR, SG, SZ) und suissemelio befürworten den Vorschlag, fordern jedoch, dass regionale Besonderheiten mit einbezogen werden, wenn Betriebe traditionsgemäss als Stufenbetriebe geführt werden. Der Kanton Jura beantragt, dass die besagte Distanz auf 8 Kilometer gekürzt wird, während der Kanton Genf deren vollständige Streichung verlangt. Fünf Kantone (BE, FR, TI, VS und ZG), KOLAS, SBV und eine Mehrheit der landwirtschaftlichen Organisationen und Produzentenvereinigungen möchten den Begriff «ortsüblicher Bewirtschaftungsbereich» belassen. Sofern jedoch eine fixe Distanz festgelegt werde, sei der Wert von 15 Kilometern zu übernehmen, der auch in der LBV und DZV verwendet wird.

Rückzahlungsfrist

Der Vorschlag, die Frist für die Rückzahlung von Betriebshilfedarlehen von 20 auf 15 Jahre zu kürzen, wird von sieben Kantonen (AG, AI, GE, NW, SO, UR und VD), dem SBV und verschiedenen Berufsverbänden stark kritisiert. Eine Verkürzung der Rückzahlungsdauer widerspreche dem Grundsatz einer sozialen Begleitmassnahme, weil die Liquidität der Betriebe unzumutbar eingeschränkt würde.

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