Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2012/109: Ausführungsbestimmungen zur Agrarpolitik 2014-2017 · 37 Seiten
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Bericht über die Ergebnisse der Anhörung: Ausführungsbestimmungen zur Agrarpolitik 2014-2017
Bodenproben für Grünlandbetriebe oder Dauergrünflächen in den Bergzonen). AG und vier Beratungsorganisationen verlangen die Abschaffung der Bodenuntersuchungen ausser in den Zuströmbereichen von Seen. SBV und viele bäuerliche Organisationen fordern, dass die aktuelle Regelung beibehalten wird.
Artikel 14 Fruchtfolge
SO und ZH, der SBV sowie die im Ackerbau tätigen Organisationen (swissgranum, SGPV, VKGS,
VSKP und swissolio) beantragen eine Erhöhung des Anteils von Raps und Sonnenblumen in der Fruchtfolge von 25 auf 33% der Ackerfläche.
Artikel 15 Geeigneter Bodenschutz
Vier Kantone (AG, BE, TG und ZH), SBV, bäuerliche Organisationen und die landwirtschaftlichen Kontrollorganisationen verlangen die Beibehaltung der aktuellen Bestimmungen zum Bodenschutz. Betreffend Erosionsschutz opponieren vier Kantone (FR, VD, TI und ZH) sowie bäuerliche Organisationen, dass bereits beim erstmaligen Auftreten von bewirtschaftungsbedingten Problemen Massnahmen ergriffen werden müssen. SO, die KVU, die SVS und die Vision Landwirtschaft unterstützen explizit die Umsetzung der angepassten Regelungen im Bereich Boden- und Erosionsschutz.
Artikel 16 Gezielte Auswahl und Anwendung der Pflanzenschutzmittel
Der SBV, die landwirtschaftlichen Produzentenorganisationen, die KPSD und AGRIDEA begrüssen die ÖLN-Anpassungen im Bereich Pflanzenschutz. AG, die KIP und sciencesindustrie beantragen die Aufhebung der ÖLN-Einschränkung in der Insektizidauswahl. Die KVU und die Umweltorganisationen sind mit den beantragten Anpassungen zur Bekämpfung der Blattläuse im Kartoffelbau und des Maiszünslers nicht einverstanden.
Artikel 19 Pufferstreifen
Vier Kantone (BE, FR, OW und SH), KBNL, SPS, die Vogelwarte, Vision Landwirtschaft und Naturschutzorganisationen postulieren die Beibehaltung der Böschungsoberkante für die Bemessung des Pufferstreifens. Drei Kantone (GL, GR und LU) fordern auch die Beibehaltung der alten Messweise, oder dann die sofortige Einführung der neuen Messweise (ab Uferlinie) für alle Gewässer. BL und NE wollen ebenfalls die sofortige Einführung der neuen Messweise entlang von allen Gewässern. SO und Kontrollorganisationen bringen einen Alternativvorschlag ein (Pflanzenschutzmittelabstand ab Sohlenrand messen, Hofdüngerabstand ab Böschungsoberkante messen). VD verlangt einen Neustart der Harmonisierungsbestrebungen im Bereich Gewässerraum und Pufferstreifen.
Drei Kantone (NE, UR und VS), der SBV und viele bäuerliche Organisationen verlangen, dass keine Pufferstreifen mehr entlang von Gewässern angelegt werden müssen, wenn dort auf die Ausscheidung des Gewässerraums verzichtet wurde. Dies betrifft besonders auch künstlich angelegte Gewässer.
Artikel 27 Schutz und Pflege der Weiden und Naturschutzflächen
Acht Kantone (AG, AI, GR, NW, OW, TI, VS und ZG), die KOLAS der SBV und weitere bäuerliche Organisationen verlangen, dass die Präzisierung „vor dem Aufkommen und der Verbreitung“ gestrichen wird.
Artikel 29 Zufuhr von Futter
Drei Kantone (FR, JU und VD), der SBV, Mutterkuh Schweiz und weitere bäuerliche Organisationen fordern eine Erhöhung der erlaubten alpfremden Futtermenge pro Normalstoss (NST). Während SPS, Greenpeace, pro Natura, Vogelwarte, WWF und weitere Naturschutzorganisationen eine Reduktion der zugeführten Futtermenge, oder sogar ein gänzliches Verbot für alpfremdes Futter, fordern.
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