Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2012/109: Ausführungsbestimmungen zur Agrarpolitik 2014-2017 · 37 Seiten

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Bericht über die Ergebnisse der Anhörung: Ausführungsbestimmungen zur Agrarpolitik 2014-2017

HODUFLU

Der Kanton Graubünden hat in Artikel 15 darauf hingewiesen, dass letztlich die Kantone für die Beschaffung von Daten zu Nährstoffverschiebungen zuständig sind, selbst wenn das BLW die Internetapplikation HODUFLU hierfür zur Verfügung stellt. KIP, SAS, bio.inspecata AG und BioTest Agro AG machten den Vorschlag zur Betrachtung der Nährstoffflüsse ausschliesslich unter Landwirtschaftsbetrieben.

Datenbezug und Datenweitergabe

Der SBV hat mit Unterstützung kantonaler Teilverbände sowie weiterer bäuerlicher Organisationen und Proviande die Forderung gestellt, auch pseudonymisierte Daten gemäss Artikel 27 beziehen zu können.

Weiter kam ein Anliegen aus dem Veterinärbereich (Vereinigung der Schweizer Kantonstierärztinnen und Tierärzte, Gesellschaft Schweizer Tierärztinnen und Tierärzte) zur Präzisierung der jeweiligen Zuständigkeiten für die Definition und Kommunikation von Vorgaben sowie der bereichsspezifischen Weitergabe der Daten durch die zuständigen Bundesstellen in den Artikeln 24 bis 27.

Anhang

Die Mehrheit der Kantone (AG, AI, AR, BE, FR, GL, GR, OW, SZ, TG, TI, UR, ZG, ZH), die KOLAS und der AGRICOLA-Pool haben zu den Anhängen 1 - 3 verschiedene kleinere Anpassungen eingebracht. Ein Punkt betraf den aufgelisteten Datenumfang pro System, welche nicht abschliessend im Anhang ausgewiesen wird. Der Anhang soll informativen Charakter haben. Die Details finden sich in den technischen Weisungen. Weiter fordern die Mehrheit der Kantone (AG, AI, AR, BL, FR, GE, GL, GR, NW, OW, SZ, TG, UR, TI, ZG), die KOLAS, der AGRICOLA-Pool und weitere bäuerliche Organisationen und Kontrollorganisationen, die Aufnahme der Sömmerungsflächen in den Flächen-

Datenkatalog.

2.20 Verordnung über die Förderung von Qualität und Nachhaltigkeit in der Land- und Ernährungswirtschaft (QuNaV)

Zur Verordnung über die Förderung von Qualität und Nachhaltigkeit in der Land- und Ernährungswirtschaft sind rund 110 Stellungnahmen eingegangen.

Grundsätzliche Zustimmung

Die Bestrebungen des Bundes, Massnahmen im Bereich der Nachhaltigkeit und Qualität mittels der neuen Verordnung gezielt zu fördern, finden breite Unterstützung. Insbesondere wird auch der Bezug zur Qualitäts-Charta gutgeheissen. Damit könne der Bund die Branche in ihren Bestrebungen unterstützen, die innerhalb der Qualitätsstrategie der Schweizerischen Land- und Ernährungswirtschaft definierten Werte- und Handlungsbasis umzusetzen.

Unterstützung von Qualitätssicherungsprogrammen

Die Vision Landwirtschaft, die Agrarallianz, die Stiftung für Konsumentschutz und der Schweizerische Vogelschutz unterstützen den Vorschlag, dass die Einstiegshilfe auf die Entwicklung oder die Weiterentwicklung von Qualitäts- und Nachhaltigkeitsprogrammen zu beschränken ist. Die Programme sollen marktnah und auf die Bedürfnisse des Marktes ausgerichtet sein. Drei Kantone (AI, TG, VD), viele bäuerliche Organisationen und der Detailhandel (MGB, Coop) fordern, dass die Verordnung so auszurichten ist, dass alle Programme und Projekte, die der Qualitätsförderung und/oder der Qualitätssicherung und/oder der Nachhaltigkeit dienen, unterstützt werden können. Konkret wird vorgeschlagen, in Art. 1 eine dritte Massnahmenkategorie zu definieren, welche die Unterstützung von Qualitätssicherungsprogrammen wie zum Beispiel SwissGAP ermöglicht.

Dauerhafte Förderung

Die Vision Landwirtschaft, die Agrarallianz, die Stiftung für Konsumentschutz und der Schweizerische Vogelschutz stimmen dem Vorschlag zu, dass die Finanzhilfen im Rahmen den QuNaV zu befristen

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