Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2012/109: Ausführungsbestimmungen zur Agrarpolitik 2014-2017 · 37 Seiten

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Bericht über die Ergebnisse der Anhörung: Ausführungsbestimmungen zur Agrarpolitik 2014-2017

2.18 Verordnung über die Ausrichtung von Beiträgen an die Kosten der Entsorgung von tierischen Nebenprodukten

Zur Revision der TVD-Verordnung sind gut 35 Stellungnahmen eingegangen.

Beiträge für Equiden und Geflügel

Die gewählten Prozesse zur Ausrichtung der neuen Entsorgungsbeiträge für Equiden und Geflügel werden unterstützt.

Die kantonalen Veterinärämter (UR, SZ, NW, OW, SO, GR, TG, FR, AR) beantragen die Einführung eines Entsorgungsbeitrags, der durch die Meldung einer Fohlengeburt an die TVD ausgelöst würde. Dies in Analogie zum Rindvieh und zur Verbesserung der Datenqualität auf der TVD. Dieser Antrag mit der Forderung von CHF 40.– pro Geburtsmeldung – entspricht den Gebühren für eine Geburtsmeldung – wird vom Kanton JU, vom FSFM und von der ASR unterstützt.

Höhe der Beiträge

Vertreter der Geflügelschlachtbetriebe (Bell, Schweizerischer Fleischfachverband) sowie das Entsorgungsunternehmen Centravo wünschen höhere Beiträge für die Entsorgung der Nebenprodukte aus der Geflügelschlachtung.

Zahlreiche Produzentenorganisationen melden Opposition an gegen eine allfällige Kürzung der geltenden Entsorgungsbeiträge infolge der Einführung von Entsorgungsbeiträgen für Equiden und Geflügel.

2.19 Verordnung über Informationssysteme im Bereich der Landwirtschaft (ISLV)

Zur Verordnung über die Informationssysteme im Bereich der Landwirtschaft haben sich rund 50 Anhörungsteilnehmende geäussert.

Aufbau und Struktur der Verordnung

Der Kanton ZG und die KOLAS haben einen prozessorientierten Aufbau vorgeschlagen, der SBV und die bäuerlichen Organisationen haben die vorgeschlagene Struktur unterstützt. Zu Titeln diverser Artikel haben zehn Kantone (AG, AI, AR, BL, FR, NW, SZ, TG, TI, ZG), die KOLAS der AGRICOLA-Pool jeweils Präzisierungen im Sinne einer konkreten Datenbeschreibung im Titel vorgeschlagen.

Schnittstellen

14 Kantone (AG, AI, AR, FR,GL, GR, NW, OW, SZ, SO, UR, TG, TI, ZG), die KOLAS, der

AGRICOLA-Pool, SAS, KIP, bio.inspecta AG und die Bio Test Agro AG setzen die zwingende Betreuung der Schnittstellen zwischen Bundessystemen durch den Bund voraus.

Termine für Struktur- und Anmeldedaten

Die grosse Mehrheit der Kantone, die KOLAS, der AGRICOLA-Pool sowie AGORA und Prométerre haben sich gegen die vorgeschlagenen Termine für die erstmalige, vollständige Übermittlung der Struktur- und Anmeldedaten per 31. Mai bzw. 30. September des Beitragsjahres ausgesprochen, da zu dieser Zeit die Daten noch nicht vorlägen. Mit gleicher Begründung sollte die Lieferung der GIS-Daten auf Ende Oktober rückverschoben werden.

Fristen für Acontrol

16 Kantone (AG, AI, AR, BE, BL, FR, GE, GL, NW, OW, SG, SZ, VD, TG, TI, ZG), die KOLAS, der AGRICOLA-Pool sowie AFAPI, bio.inspecta AG, Bio Test Agro AG, KIP und SAS haben sich für längere Fristen für die Einarbeitung der Kontrollergebnisse und der getroffenen Massnahmen in Acontrol oder deren Übermittlung an Acontrol ausgesprochen und auf die unterschiedlichen Zuständigkeiten (Lebensmittelsicherheit, Veterinärwesen, Landwirtschaft) hingewiesen.

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