Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2012/109: Ausführungsbestimmungen zur Agrarpolitik 2014-2017 · 37 Seiten
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Bericht über die Ergebnisse der Anhörung: Ausführungsbestimmungen zur Agrarpolitik 2014-2017
Öffentliche Kälbermärkte
Sechs Kantone (AI, AR, OW, SG, TG, VD), die LDK, die SVP, die bäuerlichen Organisationen, der Schweizerische Viehhändlerverband und zwei Privatpersonen lehnen es ab, dass die öffentlichen Kälbermärkte vom Bund nicht mehr unterstützt werden, und dass ersteigerte Kälber bis zu einem Alter von 160 Tagen nicht mehr für Kontingentsanteile bei Fleisch geltend gemacht werden können. Sie befürchten, dass die Kälbermäster durch die Abschaffung der öffentlichen Kälbermärkte einen wichtigen Vermarktungskanal für die Bankkälber verlieren. Die öffentlichen Kälbermärkte hätten ihrer Meinung nach auch eine wichtige Funktion bei der Preisbildung. Zwei Kantone (JU, NE), FIAL und SFF möchten die finanzielle Unterstützung der Kälbermärkte durch den Bund beibehalten, verlangen jedoch strengere Vorschriften für die Durchführung dieser Märkte.
2.16 Milchpreisstützungsverordnung (MSV)
Zur Revision der Milchpreisstützungsverordnung sind gut 60 Stellungnahmen eingegangen.
Mindestfettgehalt für Ausrichtung der Verkäsungszulage
Die Festlegung des Fettgehalts in der Trockenmasse von mindestens 150 g/kg zur Ausrichtung der Verkäsungszulage wird sehr begrüsst. In einigen Stellungnahmen wird sogar ein höherer Mindestfettgehalt gefordert.
Ausrichtung der Verkäsungszulage für spezifische Käsesorten
Die Fromarte wünscht, dass das Wort „Kräuterkäse“ durch „Glarner Schabziger“ ersetzt wird. Weiter wird verlangt, dass generell für AOP-Käse die Verkäsungszulage ausgerichtet wird. Die Hersteller von Mascarpone plädieren für die Beibehaltung der Ausrichtung der Verkäsungszulage für dessen Produktion.
Weitere Anforderungen
Der Kanton VD, SBV und weitere bäuerliche Organisationen verlangen, dass die Zulage nur für Käse ausgerichtet wird, der sich durch einen Namen, eine Form, ein durchschnittliches Gewicht und einen Wasser- und Fettgehalt auszeichnet.
Weiterleitung der Zulagen
Diverse Vertreter der Branche verlangen komplette Transparenz bei der Weiterleitung der Zulagen mittels einer Erweiterung des Artikels 6, in dem in der Abrechnung über den Milchkauf die verkäste Milchmenge auf allen Stufen auszuweisen ist.
2.17 TVD-Verordnung
Zur Revision der TVD-Verordnung sind gut 30 Stellungnahmen eingegangen.
Entfernung vom ursprünglichen Zweck
Die VSKT und in der Folge einige Kantone bemängeln, dass die TVD immer mehr zu einem Instrument für die Auszahlung von Bundesgeldern und damit unnötig überlastet wird. Allgemein wird aber die Verwendung der TVD als Drehscheibe für die Verwaltung der Fleischimportkontingente massiv unterstützt.
Meldung der Ziegen- und Schafschlachtungen an die TVD
Zahlreiche bäuerliche Organisationen wehren sich gegen eine generelle Meldepflicht für Ziegen- und Schafschlachtungen. In ihren Augen soll eine Schlachtungsmeldung an die TVD nur erfolgen müssen, wenn Kontingentsanteile beantragt werden.
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