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Vernehmlassung 2012/128: Totalrevision der Forschungs- und Innovationsförderungsverordnung (V-FIFG) · 22 Seiten
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Art. 31 Beitragsreglement der KTI
(Art. 23 Abs. 1 Bst. b FIFG)
Die KTI regelt in ihrem Beitragsreglement namentlich die folgenden Einzelheiten:
a. die Beteiligung der Umsetzungspartner an Innovationsprojekten;
b. die Förderung von Vorhaben ohne Umsetzungspartner;
c. die Bemessung von Beiträgen für die Projekte und den Overhead;
d. die Förderung des wissenschaftsbasierten Unternehmertums sowie der Gründung und des Aufbaus wissenschaftsbasierter Unternehmen;
e. die Förderung des Wissens- und Technologietransfers zwischen den Hochschulen und der Wirtschaft;
f. das Verfahren zur Gewährung von Beiträgen und übrigen Unterstützungen.
Art. 32 Kooperationen mit ausländischen Förderorganisationen
(Art. 24 Abs. 5 FIFG)
1Die KTI kann zur Förderung schweizerischer Forschungspartner bei grenzüberschreitenden Innovationsprojekten mit ausländischen Förderorganisationen gemeinsame Programmausschreibungen und gemeinsame Evaluationen von Projekten durchführen.
2Sie kann einen Teil des Beitrages für das Gesamtprojekt für Projektarbeiten eines ausländischen Forschungspartners gewähren, wenn:
a. in der Schweiz die entsprechenden Forschungskompetenzen fehlen;
b. die ausländischen Forschungspartner die zur Erreichung der Projektziele erforderlichen Kompetenzen nachweisen; und
c. der Hauptteil der Projektarbeiten durch den schweizerischen Forschungspartner durchgeführt wird.
3In grenzüberschreitenden Innovationsprojekten ist der beitragsberechtigte schweizerische Forschungspartner verantwortlich für die administrative Verwaltung des Schweizer Beitrags für das Gesamtprojekt.
4Im Übrigen gelten für grenzüberschreitende Innovationsprojekte die gleichen Vorschriften wie für die Projekte ohne ausländische Forschungspartner.
4. Kapitel: Beiträge zur Abgeltung des Overhead
1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen
Art. 33 Zweck der Overheadbeiträge
Beiträge für indirekte Forschungskosten (Overhead) dienen der teilweisen Abgeltung der Kosten, die den Institutionen durch Forschungsvorhaben entstehen, die der SNF, die KTI und die Bundesverwaltung im Rahmen ihrer Forschungs- und Innovationsförderung unterstützen.