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Vernehmlassung 2012/128: Totalrevision der Forschungs- und Innovationsförderungsverordnung (V-FIFG) · 22 Seiten

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b. des Beitragshöchstsatzes, den das Parlament im massgeblichen Finanzierungsbeschluss festgelegt hat. Vorbehalten bleibt die Übergangsbestimmung nach Artikel 61.

2Sie legt die Beitragshöhe im Rahmen der Projektgenehmigung fest.

3Die Auszahlung der Overheadbeiträge erfolgt im Rahmen der Auszahlung der Beiträge für die direkten Forschungskosten.

Art. 38 Reglement

Die KTI legt die Einzelheiten der Gewährung von Overheadbeiträgen in ihrem Beitragsreglement fest.

4. Abschnitt: Overheadbeiträge in der Ressortforschung

(Art. 16 Abs. 6 zweiter Satz FIFG)

Art. 39

1Die Bundesverwaltung weist Overheadbeiträge für Massnahmen nach Artikel 16 Absatz 2 Buchstaben b und c FIFG (Forschungsbeiträge) in ihren Entscheiden gesondert aus.

2Für die Berechnung der Overheadbeiträge gilt maximal der vom Parlament festgelegte Beitragshöchstsatz für die Overheadbeiträge des SNF.

3Die Auszahlung der Overheadbeiträge erfolgt im Rahmen der Auszahlung der Beiträge für die direkten Forschungskosten.

5. Kapitel: Massnahmen zur Förderung der Verwertung von Forschungsresultaten als zusätzliche Fördervoraussetzungen

(Art. 27 FIFG)

Art. 40 Massnahmen zur Förderung der Verwertung von Forschungsresulta-

ten

1Die Förderorgane entscheiden im Einzelfall, ob sie die Gewährung von Bundesmitteln an Bedingungen über die Verwendung von Forschungsresultaten im Sinne von Artikel 27 Absätze 1 und 2 FIFG knüpfen wollen. In solchen Fällen gelten die folgenden Regeln:

a. Forschende, die in Ausübung ihrer mit Bundesmitteln finanzierten Tätigkeiten immaterialgüterrechtlich relevante Forschungsresultate erzeugen, haben die arbeitgebende Hochschulforschungsstätte zu informieren.

b. Forschende und ihre arbeitgebenden Hochschulforschungsstätten verpflichten sich, die Verwertung von Immaterialgüterrechten an Forschungsresultaten nicht durch vorzeitige Veröffentlichungen oder in anderer Weise zu beeinträchtigen.

c. Verwertet die arbeitgebende Hochschulforschungsstätte Immaterialgüterrechte an Forschungsresultaten, so leistet sie den Forschenden eine ange-