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Vernehmlassung 2012/26: Verordnung zum Bundesgesetz über die Forschung am Menschen · 24 Seiten

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Humanforschungsverordnung 2

5.4 Beschreibung der Vorkehren zur Einhaltung der Anforderungen an die

Einwilligung gemäss Artikel 39 Absatz 1 beziehungsweise Artikel 40 Absatz 1 HFG;

5.5 Beschreibung der Vorkehren zur Einhaltung der vorgängigen Todesfest-

stellung nach Artikel 39 Absatz 3 beziehungsweise Artikel 40 Absatz 2 HFG;

5.6 bei Forschungsprojekten an Embryonen und Föten aus Schwangerschafts-

abbrüchen der Nachweis über die Einhaltung der Voraussetzungen nach Artikel 39 Absätze 2 und 4 HFG;

5.7 Unterlagen zu allfälligen Entschädigungen;

5.8 Nachweis über den sicheren Umgang mit biologischem Material und

Personendaten, namentlich dessen beziehungsweise deren Aufbewahrung;

5.9 Lebenslauf der Projektleitung einschliesslich Nachweis über deren Kennt-

nisse und Erfahrungen sowie Auflistung der weiteren am Forschungsprojekt beteiligten Personen sowie deren Funktionen;

5.10 Angaben über die vorhandenen Infrastrukturen am Durchführungsort;

5.11 Vereinbarungen zwischen der Projektleitung und Dritten, namentlich

bezüglich der Finanzierung des Forschungsprojekts, der Entschädigung der Projektleitung sowie bezüglich der Publikation.

6 Gesuchsunterlagen für die beteiligten Ethikkommissionen bei multi-

zentrischen Forschungsprojekten

6.1 Basisformular, einschliesslich der Zusammenfassung des Forschungspro-

jekts in einer Landessprache;

6.2 Forschungsplan;

6.3 bei Forschungsprojekten mit Personen oder Forschungsprojekten an Emb-

ryonen und Föten aus Schwangerschaftsabbrüchen und Spontanaborten einschliesslich Totgeburten die am jeweiligen Durchführungsort verwendeten Aufklärungsbogen und Einwilligungserklärung sowie Unterlagen betreffend die Rekrutierung, namentlich Anzeige- oder Inseratetexte;

6.4 bei Forschungsprojekten an verstorbenen Personen der Nachweis über die

Einhaltung der Anforderungen an die Einwilligung gemäss Artikel 36 HFG sowie Nachweis über die Einhaltung der vorgängigen Todesfeststellung nach Artikel 37 Absatz 1 HFG am jeweiligen Durchführungsort;

6.5 Lebenslauf der am jeweiligen Durchführungsort verantwortlichen Person

einschliesslich des Nachweises über deren Kenntnisse und Erfahrungen sowie eine Auflistung der weiteren am betreffenden Durchführungsort des Forschungsprojekts beteiligten Personen, einschliesslich deren Funktionen und Qualifikationen;

6.6 Nachweis über die Geeignetheit und Verfügbarkeit der Infrastrukturen am

jeweiligen Durchführungsort;