Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2012/78: 06.441 Parlamentarische Initiative. Mehr Konsumentenschutz und weniger Missbräuche beim Telefonverkauf · 26 Seiten

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umgesetzt; sie sieht ein Widerrufsrecht von 7 Tagen sowie ergänzende Informationspflichten vor) werden per 13. Juni 2014 aufgehoben (Art. 31).

4.1.2 Richtlinie 2002/65/EG vom 23. September 2002 über den Fernabsatz von Finanzdienstleistungen an Verbraucher

Die Fernabsatz-RL wird hinsichtlich der Bank- und Versicherungsverträge durch die Finanzdienstleistungs-RL ergänzt37. Diese sieht unter anderem ein besonderes Widerrufsrecht für Finanzdienstleistungen von 14 Tagen vor (Art. 6). Ausgenommen vom Anwendungsbereich der Finanzdienstleistungs-RL sind Verträge über Finanzdienstleistungen, die Preisschwankungen unterliegen oder eine sehr kurze Laufzeit (unter 1 Monat) haben sowie Verträge, die auf Wunsch des Verbrauchers bereits vollständig erfüllt sind, bevor das Widerrufsrecht ausgeübt wird. Für Fernabsatzverträge über Lebensversicherungen und solche über die Altersvorsorge beträgt die Widerrufsfrist dagegen 30 Tage (Art. 6 Abs. 1). Die Finanzdienstleistungs-RL sieht ferner spezifische Informationspflichten im Fernabsatzgeschäft vor.

Soweit also am Telefon oder im Internet geschlossene Verträge Finanzdienstleistungen betreffen, fallen sie auch nach der Umsetzung der Richtlinie unter die Finanzdienstleistungs-RL, denn Finanzdienstleistungen werden dort ausdrücklich vom Geltungsbereich der Verbraucherrechte-RL ausgenommen (Art. 3 Bst. d).

Es lässt sich deshalb rechtfertigen, im schweizerischen Recht die Finanzdienstleistungen vom Anwendungsbereich der vorgeschlagenen Artikel 40a ff. VE-OR auszunehmen, zumal der Bundesrat in der Botschaft zur Änderung des Versicherungsvertragsgesetzes am 7. September 2011 ein 14-tägiges Widerrufsrecht für Versicherungsverträge vorgeschlagen hat38. Hinzuweisen ist ausserdem auf Artikel 16 KKG, gemäss welchem die Konsumentin oder der Konsument den Antrag zum Abschluss eines Konsumkreditvertrags im Sinne von Artikel 1 KKG oder die entsprechende Annahmeerklärung innerhalb von 7 Tagen schriftlich widerrufen kann.

4.2 Harmonisierungsinstrumente

4.2.1 Draft Common Frame of Reference

Im Jahr 2009 veröffentliche die Study Group on a European Civil Code und die Research Group on EC Private Law (sog. Acquis Group) zuhanden der EU

37 Richtlinie 2002/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2002 über den Fernabsatz von Finanzdienstleistungen an Verbraucher und zur Änderung der Richtlinie 90/619/EWG des Rates und der Richtlinien 97/7/EG und 98/27/EG (ABl. L 271; im Folgenden: Finanzdienstleistungs-RL).

38 Botschaft des Bundesrates zur Totalrevision des Versicherungsvertragsgesetzes vom 7. September 2011, BBl 2011 7705 ff., 7819.