Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2012/78: 06.441 Parlamentarische Initiative. Mehr Konsumentenschutz und weniger Missbräuche beim Telefonverkauf · 26 Seiten
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Ausübung und die Rechtsfolgen für alle Widerrufsrechte, namentlich die Widerrufsfrist von 14 Tagen. Zudem haben seit dem Jahr 2010 die Musterwiderrufs- und Musterrückgabebelehrung den Rang eines formellen Gesetzes erhalten44. Weitere Widerrufsrechte sind für Teilzeit-Wohnrechtsverträge, für Verbraucherdarlehensverträge und für Ratenlieferungsverträge vorgesehen. Zudem sehen Sondergesetze beispielsweise Widerrufsrechte im Fernunterrichtsvertrag, im Versicherungsvertrag oder bei Anlagegeschäften vor45.
Das österreichische Konsumentenschutzgesetz sieht Widerrufsrechte für die Haustür- und Fernabsatzgeschäfte vor. Ein Sondergesetz sieht das Widerrufsrecht für die sog. Fern-Finanzdienstleistungen vor. Der Konsument kann von allen im Fernabsatz geschlossenen Verträgen oder einer im Fernabsatz abgegebenen Vertragserklärung innerhalb einer Frist von sieben Tagen zurücktreten. Die Frist beginnt bei Verträgen über die Lieferung von Waren mit dem Tag ihres Eingangs bei der Konsumentin oder dem Konsumenten, bei Verträgen über die Erbringung von Dienstleistungen mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Es bestehen weitere Bestimmungen zum Konsumentenschutz im Verbrauchsgüterkauf und in verschiedenen Sonderbestimmungen, beispielsweise im Immobilienbereich oder Finanzbereich sowie bei Dauerschuldverhältnissen (z.B. ein besonderes Kündigungsrecht bei Energiebezugsverträgen und Versicherungsverträgen).
Das französische Recht enthält in L.121-20 des Code de la consommation ein siebentägiges Rücktrittsrecht, das den Vorgaben der Fernabsatz-RL entspricht.
Grossbritannien hat das Gemeinschaftsrecht zum Konsumentenschutz in einem Sondergesetz «Consumer Protection [Distance Selling] Regulations 2000» umgesetzt, das unter anderem ein Widerrufsrecht im Fernabsatz von sieben Tagen vorsieht. Speziell am englischen System ist der Ombudsmann für Konsumentenschutzfragen, der mit sehr weitreichenden Kompetenzen ausgestattet ist.
In den USA (New York und Kalifornien) ist bei Internetgeschäften kein Widerrufsrecht vorgesehen, für das Telemarketing ist eine Rechnungsstellung allerdings erst mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Kunden möglich. Der Anwendungsbereich der bundesrechtlichen 3-Day Cooling Off Rule46ist dagegen beschränkt auf die eigentlichen Haustürgeschäfte (Door-to-Door Sale) und gilt nicht für Fernabsatzverträge.
Im aktuellen Codigo Diritto Civile von Brasilien gibt es kaum Bestimmungen für Distanzverträge und den elektronischen Geschäftsverkehr. Allerdings ist ein 7- tägiges Widerrufsrecht für Konsumentinnen und Konsumenten bei allen Haustür- und Distanzverträgen mit spezifischen Informationspflichten in Planung.
Im japanischen Verbrauchervertragsgesetz ist zwar kein allgemeines Widerrufsrecht, aber ein besonderes Anfechtungsrecht für sämtliche Verbraucherverträge vorgesehen. Mit diesem kann der Vertrag innert sechs Monaten seit Vertragsschluss angefochten werden, wenn der Unternehmer auf den
44 Anlage 1 und 2 zum Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch.
45 Hotz, S. 206 ff.
46 16 Code of Federal Regulations 429 et seq.