Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2012/78: 06.441 Parlamentarische Initiative. Mehr Konsumentenschutz und weniger Missbräuche beim Telefonverkauf · 26 Seiten
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Vertragsschluss hingewirkt hat, indem er die Verbraucher irregeführt oder überrumpelt hat. Es ist auch anwendbar auf Vertragsschlüsse im Internet. Zudem sind Informationspflichten vorgesehen. Daneben bestehen in verschiedenen Sondergesetzen für zahlreiche besondere verbrauchersensible Geschäfte spezielle Widerrufsrechte. Die Widerrufsfrist variiert je nach zugrunde liegendem Sachverhalt zwischen 8–20 Tagen: es sind dabei auch Widerrufsrechte für Haustürgeschäfte und Geschäfte, die durch eine Telefonanwerbung erfolgen (inkl. solcher, die nach dem Anruf in Geschäftsräumlichkeiten geschlossen werden), von 8 Tagen vorgesehen. Ein Widerrufsrecht von 14 Tagen ist beispielsweise bei Anlagegeschäften, eines von 20 Tagen bei Schneeballsystemen vorgesehen47.
4.4 Bedeutung für die Schweiz
Als Nichtmitglied der EU ist die Schweiz nicht an den verbraucherrechtlichen Acquis communautaire gebunden und damit in der Ausgestaltung der Widerrufsrechte frei. Gleichwohl sind die Übernahme des relevanten EU-Rechtsbestandes in die künftigen bilateralen Abkommen der Schweiz mit der EU und die Berücksichtigung der entsprechenden Rechtsprechung des EuGH Gesprächsthemen der laufenden institutionellen Gespräche zwischen der Schweiz und der EU48. Zudem ist die europarechtskonforme Auslegung in der Rechtsprechung anerkannt49.
Im Rechtsvergleich zeigt sich allerdings, dass weit über die Grenzen Europas hinaus Widerrufsrechte oder entsprechende Äquivalente für Konsumentinnen und Konsumenten im Fernabsatzgeschäft und insbesondere im elektronischen Geschäftsverkehr vorgesehen sind. Innerhalb der EU-Mitgliedstaaten besteht bereits unter geltendem Recht in zahlreichen nationalen Rechtsordnungen eine Widerrufsfrist von 14 Tagen oder länger. So beträgt etwa die Frist für das Widerrufsrecht im Fernabsatzvertrag in Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Litauen, Portugal, Schweden, Zypern, Malta, Slowenien und der tschechischen Republik 14 Tage und länger50. Die Verbraucherrechte-RL sieht die 14-tägige Frist neu allgemein für den europäischen Binnenmarkt vor. Entsprechende Regelungen sind ausserdem auch in sämtlichen modernen Modellgesetzen enthalten, die von der EU oder anderweitig ausgearbeitet worden sind.
Mit der Einführung eines allgemeinen Widerrufsrechts für Fernabsatzgeschäfte vollzieht die Schweiz damit nur eine allgemeine internationale Entwicklung nach, und es wird damit sichergestellt, dass Konsumentinnen und Konsumenten in der Schweiz nicht schlechter gestellt sind als ausländische Konsumentinnen und Konsumenten. Hinzu kommt, dass schweizerische Unternehmen im grenzüberschreitenden Geschäftsverkehr bereits heute entsprechende ausländische
47 Hotz, S. 154 ff., 170, 203 f.
48 Vgl. z.B. die Antwort des Bundesrats vom 22. Februar 2012 auf die Interpellation 11.4085 Barthassat.
49 Betr. richtlinienkonforme Auslegung: BGE 129 III 335 E. 6; 130 III 182 E. 5.5.1; betr. EuGH-konformer Auslegung: BGE 136 II 65 E. 3.1.
50 Schulte-Nölke/Börger, S. 345 ff., 347.